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Weitere Abschiebungen

■ KurdInnen scheitern am Asylgesetz

Trotz der jüngsten Rechtsprechung des Bremer Verwaltungsgerichtes, wonach KurdInnen als verfolgte Volksgruppe gelten, werden weiterhin aus Bremen KurdInnen abgeschoben – weil sie zum Beispiel mit den höchst komplizierten Rechtsmittelfristen des Asylgesetzes ohne anwaltlichen Beistand selten klarkommen. Darauf wiesen gestern die beiden Bremer Rechtsanwälte Hans-Eberhard Schultz und Albert Timmer hin.

Erst am Morgen hatte Timmer versucht, einen Kurden vor der Abschiebung zu bewahren, der seinen krebskranken Bruder außerhalb Bremens besucht und dadurch einen Schriftsatz der Ausländerbehörde nicht rechtzeitig erhalten hatte. Nur ein genereller Abschiebestopp, wie ihn Bremen vor Jahren einmal ausgesprochen hatte, könne die KurdInnen prinzipiell vor Abschiebung und damit Folter in der Türkei beschützen, sagten die Rechtsanwälte.

Wenn schon nicht das Asylgesetz schützt, dann müßten eben die BürgerInnen mit zivilem Ungehorsam die Bedrohten schützen – mit diesen Worten stellte gestern ein Mitglied des „Bremer Aufruf gegen Abschiebung“ das Konzept der neugegründeten Initiative vor. Konkret: Dann muß man eben die Menschen verstecken vor der abschiebenden Ausländerbehörde. In Bremerhaven würden auf diese Weise einige SchwarzafrikanerInnen vor Abschiebung bewahrt.

Die Initiative strebt ein breites Bündnis an, das von den Kirchen bis zu antirassistischen Radikalen reicht. In Süddeutschland gebe es, so Frank Borris von der Initiative, unter anderem in Freiburg, Reutlingen und Tübingen unter dem Namen „Projekt Zuflucht“ bereits eine Reihe solcher Unterstützergruppen geben. Nähere Infos unter Tel. 393506. Eine Diskussionsveranstaltung zum Thema Abschiebung in die Türkei findet am Mittwoch, 19.30 Uhr im Fuhrpark, Buntentorsteinweg 112, statt. cis

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