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Kiffer weiter verfolgt

■ In Berlin vorerst alles beim alten

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG), das Haschischverbot zu lockern, wird an der Praxis der Polizei nichts ändern. „Wenn wir jemanden mit einem Joint erwischen, werden wir weiterhin Anzeigen schreiben“, so der Leiter des Rauschgiftreferats, Georg Samulowski, zur taz. Nach dem jetzt ergangenen BVG- Beschluß ist von einer Strafverfolgung „grundsätzlich abzusehen, wenn Cannabisprodukte nur in geringen Mengen und ausschließlich zum gelegentlichen Eigenverbrauch erworben oder besessen“ werden. Samulowski meint, daß die Entscheidung allein die Justiz etwas angeht und nicht die Polizei.

Wie berichtet, hat das BVG den Ländern aufgegeben, für eine „einheitliche Einstellungspraxis“ zu sorgen. Dies könnte auf der von heute bis Donnerstag in Hamburg stattfindenden Justizministerkonferenz geschehen. Bislang steht das Thema jedoch nicht auf der Tagesordnung. Bisher haben die einzelnen Länder selbst entschieden, ob und wann die Justiz Verfahren gegen Haschischkonsumenten einstellt. Konkrete Richtlinien, bei was für einer geringen Menge von Strafe abzusehen ist, haben bislang nur Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg und Baden-Württemberg erlassen. In Berlin und vier anderen Bundesländern ist eine solche Vorschrift in Arbeit. Am forschrittlichsten ist Schleswig-Holstein, wo bis zu 30 Gramm Haschisch als geringe Menge gelten. In Berlin wurden in der Vergangenheit Verfahren bei Mengen bis zu fünf Gramm eingestellt, so Justizsprecher Frank Thiel. Dies galt aber nur, wenn der Beschuldigte zuvor noch nicht wegen Betäubungsmittelerwerb bestraft worden war. Insassen von Haftanstalten werden aber selbst wegen des kleinsten Haschischkrümels vor den Kadi gezerrt und darüber hinaus auch noch ihrer Vollzugslockerungen beraubt. Ob die BVG-Entscheidung nun dazu führen wird, daß Haschischraucher – vor oder hinter Gittern – gleich behandelt werden, vermochte Thiel gestern nicht zu sagen. plu

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