: Darf's ein dicker Joint sein?
■ Hasch-Urteil erregt die Gemüter
Bonn (epd/taz) – Allenthalben sind PolitikerInnen darum bemüht, die ausgebrochene Freude über das Haschisch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) wieder zu dämpfen. So auch Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) gestern. Er kam zu dem originellen Ergebnis, daß das Urteil die Drogenpolitik der Bundesregierung bestätigt. Schließlich habe das Gericht ein „Recht auf Rausch“ verneint. Auch werde in dem Urteil die Strafbarkeit des Konsums von Cannabis-Erzeugnissen bestätigt. Schließlich stelle es keinen Verfassungsverstoß dar, den Umgang mit Cannabis-Produkten anders zu regeln als mit Alkohol und Nikotin.
Öffentliche Stellungnahmen zu der Entscheidung der Karlsruher Richter seien teilweise falsch und irreführend, kritisierte er. Damit werde besonders bei Eltern und Erziehern große Verunsicherung ausgelöst. Eine Debatte über die Freigabe weicher Drogen sei mit der Entscheidung beendet: zugunsten einer weiteren Strafbarkeit.
Ganz so wie Seehofer es darstellt, sieht das Urteil aber doch nicht aus. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht für den Eigenkonsum geringer Mengen Straffreiheit verordnet. Was „geringe Mengen“ sind, sollen nun die Länder festlegen. Gestern konnten sich deren Justizminister nicht über Konsequenzen aus dem Hasch-Urteil einigen. Das Thema wurde auf den Herbst verschoben.
Der rheinland-pfälzische Justizminister Caesar (FDP) äußerte sich skeptisch, daß eine einheitliche Einstellungspraxis zu erreichen sei. Richtlinien für die Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein, wonach etwa bei einer Menge bis 30 Gramm Haschisch keine Strafverfahren einzuleiten sind, seien in Baden-Württemberg oder Bayern kaum durchsetzbar. Der Mainzer Justizminister warb erneut für die rheinland-pfälzische Initiative, derzufolge der Besitz von 20 Gramm Haschisch beziehungsweise 100 Gramm Marihuana als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll.
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