: Entschädigungsstreit
■ Ost-Länder gegen Vorkaufsrecht
Potsdam (AFP) – Der Widerstand ostdeutscher Länder gegen die die Alteigentümer begünstigenden Regelungen im Entwurf zum Entschädigungsgesetz wächst. Ähnlich wie die Landesregierung in Schwerin will sich jetzt auch die Potsdamer Regierungskoalition dem Bonner Vorhaben widersetzen. Denn nach Mecklenburg- Vorpommern lehnt auch Brandenburg die Unions-Vorschläge ab, wonach Enteignete der Bodenreform zwischen 1945 und 1949 bevorzugt Land in Ostdeutschland erwerben dürfen. Ein Sprecher des Potsdamer Landwirtschaftsministeriums erklärte nach einer Kabinettsrunde, das Bestreben, eine Art Naturalrestitution durchzusetzen, müsse als fortgesetzter Versuch gewertet werden, die vom Einigungsvertrag geschützten Ergebnisse der Bodenreform auszuhebeln.
Im Streit um das Entschädungungsgesetz hatte die Union vorgeschlagen, den von den russischen Behörden im Zuge der Bodenreform Enteigneten den Kauf von Grund und Boden zu nur rund 40 Prozent des heutigen Verkehrswerts zu ermöglichen. Allerdings sollen die Alteigentümer demnach nicht berechtigt sein, ein bestimmtes Grundstück zu erwerben.
Der Schweriner Landwirtschaftsminister Martin Brick (CDU) hatte am Vortag betont, sein Land sei nicht bereit nachzugeben. Die angestrebte Vereinbarung vertrete die Interessen der im Westen lebenden Alteigentümer. Die einheimischen Bauern hätten kaum eine Chance, ihr gepachtetes Land zu kaufen.
Die Brandenburger FDP ist unterdessen im Streit mit der Bonner Parteizentrale in puncto Bodenreformland um Schadensbegrenzung bemüht. Der Fraktionschef der Liberalen im Bundestag, Hermann Otto Solms, solle „zu einem klärenden Gespräch“ nach Potsdam eingeladen werden, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Siegfried Lietzmann, am Mittwoch in Potsdam. Es gebe „detaillierteren Klärungsbedarf“. Das umstrittene Entschädigungsgesetz soll voraussichtlich Ende Mai im Bundestag verabschiedet werden.
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