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Flughafen in der „Zielgeraden“

■ Raumordnungsverfahren für Großflughafen Berlin- Brandenburg eröffnet / Empfehlung bis 17. November

Brandenburgs Umweltministerium hat gestern das in Deutschland derzeit größte Raumordnungsverfahren für den Großflughafen „Berlin-Brandenburg International“ (BBI) eröffnet. Wie Umweltminister Matthias Platzeck (parteilos) in Potsdam sagte, geht damit zugleich eines der umfangreichsten Investitionsprojekte in Europa auf die „Zielgerade“.

Innerhalb eines halben Jahres wird das Ministerium die drei möglichen Airport-Standorte Berlin- Schönefeld, Jüterbog-Ost und Sperenberg untersuchen und die Folgen für Umwelt, Wirtschaft und Anwohner prüfen. Erwogen wird auch eine Null-Variante unter Beibehaltung des Status quo mit den drei Berliner Flughäfen. In der nach Worten Platzecks „verdammt kurzen Frist“ bis zum 17. November wird das Ministerium seine Standortempfehlung geben. Bis Anfang 1995 will die Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF) auf dieser Basis ihre endgültige Entscheidung treffen. Dann könne um private Investoren für den Fünf-Milliarden-Mark-Bau geworben werden, sagte BBF-Chef Manfred Hölzel. Er prognostizierte für das Jahr 2010 ein Aufkommen von 28 Millionen Passagieren.

Erst im dritten Anlauf hatten sich die von der Holding eingereichten Planungsunterlagen als komplett und prüffähig erwiesen. Doch auch in der C-Variante machte Platzeck „redaktionelle Fehler“ aus, die es noch auszumerzen gelte. Die Unterlagen umfassen knapp 6.000 Seiten und 700 Karten.

Darüber hinaus hat das Potsdamer Ministerium grünes Licht für eine umfassende Bürgerbeteiligung gegeben, die in einem solchen Verfahren zwar nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, aber, so Platzeck, „in Brandenburg Usus ist“. Ab 30. Mai werden sie für einen Monat in den vier betroffenen Kreisverwaltungen Dahme-Spreewald, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming sowie 17 Amtsgemeinden und vier Berliner Stadtbezirken ausgelegt. Rund 180 Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme aufgerufen, die bis zum 20. Juni beim Umweltministerium eingehen müssen. Dort werden alle Argumente für und gegen die Standorte gewichtet und zur landesplanerischen Stellungnahme zusammengefaßt. ADN/dpa

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