: Vom RAF-Anwalt zum Vermieter-Raffzahn?
■ Die denkwürdige Karriere des Strafverteidigers und Immobilienbesitzers Kurt Groenewold / Bei Hamburger Mietervereinen schon lange kein Unbekannter mehr
Kurt Groenewold, Anwalt und Immobiliengroßbesitzer im Rahmen einer Erbengemeinschaft, hatte sich das einfacher vorgestellt. Als er dem Eimsbüttler Bauamt seine Pläne vorlegte, nach denen er den alten Kriegsbunker am Heußweg/Ecke Stellinger Weg durch ein fünfstöckiges Bürohaus nebst Ladenpassage und Wohnkomplex ersetzen will, signalisierten ihm die Beamten grünes Licht. Doch der Versuch von Verwaltung und Bezirks-SPD, das Projekt in Rekordzeit durch die kommunalen Ausschüsse zu peitschen, schlug fehl.
CDU, GAL und Statt-Partei setzten die Beschlußfassung vorläufig bis zum 6. Juni aus, und eine neugegründete AnwohnerInneninitiative begann am Pfingstwochende mit einer großangelegten Sammlung von Protestunterschriften gegen das Kombi-Center. Sie befürchtet als Folge des Projekts Verkehrs-Chaos und Mietpreissteigerungen in der Umgebung. Und die GAL fordert sogar: „Wir brauchen keinen politischen Schnelldurchlauf, sondern ein transparentes Bebauungsplanverfahren für ein Projekt dieser Größenordnung.“ Gut möglich, daß sich CDU und Statt Partei der grünen Meinung anschließen.
Groenewold weiß, daß ein Bebauungsplanverfahren „die Sache um mehrere Jahre verzögern“ würde. Dem 57jährigen Anwalt könnten dann die Baupreise davonlaufen. Groenewold wörtlich: „Es kann sein, daß dieses Projekt an der Kostenphase scheitert“. Die Bedenken der AnwohnerInnen gegen sein Projekt teilt der Anwalt naturgemäß nicht: „Der Verkehr wird sich kaum verstärken, die Mieten durch das zusätzliche Angebot eher sinken“.
Pikanterie am Rande: Kurt Groenewold ist in der „linken Szene“ kein Unbekannter. Er war Anfang der siebziger Jahre neben Christian Ströbele und Claus Croissant der dritte Verteidiger von Andreas Baader, Ulrike Meinhof und Gudrun Enslin. Doch noch vor Verfahrensbeginn wurde das Verteidigertriumvirat auf Antrag der Bundesanwaltschaft aus den Stammheim-Prozessen ausgeschlossen - wegen des Verdachts der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. 1975 verhängte die Anwaltskammer schließlich wegen derselben Vorwürfe gegen Kurt Groenewold ein bis 1981 wirksames Berufsverbot für Strafverfahren.
Kein Unbekannter sind Groenewold und seine Erbengemeinschaft auch bei den Hamburger MieterInnenvereinen. Kurt Groenewold und sein Bruder Günther, die nach Brancheninformationen eine vierstellige Zahl von Wohnungen in Eimsbüttel, im Schanzenviertel und in Bergedorf ihr Eigen nennen, gehen nach Auffassung des Vereins „Mieter helfen Mietern“ (MhM) mit ihren Mietforderung nicht selten über die Grenze des Erlaubten hinaus. MhM-Jurist Jürgen Twisselmann: „Wir mußten die Groenewolds mehrfach wegen offensichtlicher Mietpreisüberhöhung verklagen, da sie sich in Gesprächen meist sehr uneinsichtig zeigen.“
Zudem gingen, so Twisselmann, die Groenewolds „systematisch gegen Wohngemeinschaften vor - beim leisesten Verdacht unerlaubter Untervermietung wird geklagt.“ Ziel dieser Prozesse sei es, so der Jurist, „Mieter rauszuwerfen, um durch Neuvermietungen die Rendite zu erhöhen“. Nicht selten würden die Prozesse dabei „über die Kanzlei von Kurt Groenewold“ auf den Weg gebracht. Teilt man die Einschätzung des MieterInnenvereins, so ist aus dem ehemaligen RAF-Verteidiger ein Raffzahn geworden.
Marco Carini
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