: Ausnahme & Regel
■ Kind darf bleiben, Kurden sollen raus
Bonn (dpa) – Der Innenausschuß des Bundestages will die drohende Abschiebung des in Köln lebenden 13jährigen Türken Muzaffer Ucar in seine Heimat verhindern. In dem Fall, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hat, sei dies „das mindeste und nach humanitären Gesichtspunkten unbedingt Notwendige, was das Parlament tun kann“, erklärte gestern die SPD-Innenpolitikerin Cornelia Sonntag-Wolgast. Der Beschluß des Ausschusses sei einmütig erfolgt. NRW-Innenminister Herbert Schnoor (SPD) bezeichnete die Ankündigung des Ausschusses als „neuen Hoffnungsschimmer“ für Muzaffer, allerdings gebe es noch keine konkreten Zusicherungen des Bundesinnenministeriums.
Die Stadt Köln hatte mit ihrer Ausweisungsverfügung für den Jungen massive Kritik in der Öffentlichkeit hervorgerufen. Muzaffer wohnt seit 1990 bei seiner Halbschwester in der Domstadt, weil sich seine in der Türkei lebende Mutter angeblich nicht um ihn kümmern will. Die SPD forderte gestern, daß künftig beim Zuzug ausländischer Kinder das Kindeswohl Vorrang haben solle. Zu einer solchen Klarstellung sei die Bonner Regierungskoalition allerdings nicht bereit. Bislang wurde nur eine „Härtefallregelung“ für Kinder angekündigt, die in ihrem Heimatland nicht versorgt sind, weil sich ihre Eltern nicht um sie kümmern.
Unterdessen appellierte der Vize der CDU/CSU-Fraktion, Johannes Gerster, an SPD-Chef Rudolf Scharping, bei den SPD-regierten Ländern eine Aufhebung des Abschiebestopps für Kurden durchzusetzen. Die SPD-Länder forderten „im Ausland lebende Menschen geradezu auf, nach Deutschland einzuwandern“.
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) verlangte gestern von den Ländern auch einen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus der serbischen Provinz Kosovo. Die dort lebenden Albaner würden von den Serben immer stärker unterdrückt.
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