: Raubritter in Nadelstreif
■ betr.: „Schuldenerlaß nach 7 Jah ren“, taz vom 14.5.94
Die im neuen Insolvenzrecht enthaltene Möglichkeit per Konkursantrag durch Privatpersonen eine Restschuldbefreiung nach 7 Jharen zu erreichen — und dies wird die Praxis zeigen — besteht nur in einigen wenigen Ausnahmefällen.
Vielmehr ist diese Regelung ein Musterbeispiel dafür was aus einem Gesetzesvorhaben wird, wenn dies von Politikern, die via Parteispenden, Aufsichtsratsposten etc. sich von Banken und Versicherungsgesellschaften haben abhängig machen lassen, zu Wege gebracht wird.
Das dies überhaupt zustande kam, lag ja nicht daran, daß die „Volkspartei“ CDU ihr Herz plötzlich für ca. 2 Millionen überschuldeter Privathaushalte entdeckt hatte, sondern daran, daß in allen übrigen EG-Ländern schon längst gesetzliche Regelungen zur Restschuldbefreiung von Privatpersonen bestanden und die Bundesregierung von Brüssel aufgefordert wurde ebenfalls entsprechende gesetzliche Möglichkeiten zu schaffen.
Die Lobby der Kreditwirtschaft hat es dann schließlich verstanden, die Verabschiedung des Gesetzes über 10 Jahre lang hinaus zu verzögern.
Was dann letztendlich unter einer Ministerin der Interessengemeinsschaft der Wucherer und Spekulanten — kurz FDP genannt — heraus kam, dürfte sicherlich in den Vorstandsetagen der Kreditwirtschaft zuvor auf deren Wohlewollen geprüft und anschließend abgesegnet worden sein. Schließlich lassen sich diese Raubritter in Nadelstreif nicht ihre Pfründe wegstreichen. Als nächstes könnten dann ja einige Politiker, die dem Volke womöglich näher stehen als den pekunären Versuchungen der Kreditwirtschaft, auf den Gedanken kommen und die 30jährige Verjährungsfrist für Forderungen (Kapitalverbrechen verjähren in unserem „Rechtsstaat“ schneller als die Forderungen von Banken) zu kürzen, daß heißt den wesentlich kürzeren Verjährungsfristen, in den übrigen EG-Ländern anzupassen. An den Verjährungsfristen im Schuldrecht, Insolvenzrecht etc. sieht man nun einmal am ehesten die kapitalistischen Strukturen unserer Gesetzgebung.
Welch gute Arbeit und vor allem für wen geleistet wurde, ist auch daran zu erkennen, daß Forderungen der Banken (!) im Konkursantrag (durch Privatpersonen) bevorzugt zu befriedigen sind. Gerade so, als handele es sich bei Banken um permanent notleidende Unternehmen, deren Forderungen eher befriedigt werden müssen als die von Handwerksbetrieben (der Fall „Schneider“ läßt grüßen) und kleinen Gewerbebetreibenden. Georg Heger, Wietmarschen
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