Neonazi ins Gefängnis

■ Umschüler zu zwei Jahren verurteilt

Ein einschlägig vorbestrafter Neonazi ist gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Volksverhetzung und Verwendens von Nazisymbolen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.

Nach Ansicht des Gerichts hatte der 23jährige Umschüler am 19.Dezember 1992 in einem Lokal gesagt, Juden und Ausländer müßten vergast werden. Gleich bei Betreten der Reinickendorfer Kneipe habe der angetrunkene Mann den Hitler-Gruß entboten und „Sieg Heil“ gerufen. Der Angeklagte, der nur zwei Monate zuvor in einer Seitenstraße des Kurfürstendamms von der Polizei beim „Sieg Heil“-Gegröle erwischt wurde, bestritt die Vorwürfe im wesentlichen. Das Gericht hatte aber keinen Zweifel an den Belastungsaussagen des Lokalwirts, seiner Freundin und eines Gastes. Danach hatte der Umschüler in jener Nacht außerdem einen Ring mit Hakenkreuz und eine Krawattennadel mit Nazisymbolen getragen. Als der Angeklagte von einem Gast zur Rede gestellt wurde, habe er seine rassistischen Parolen wiederholt und hinzugefügt: „Dich machen wir auch gleich platt.“ Außerdem soll der in Begleitung eines Skinheads erschienene Neonazi sinngemäß geäußert haben: Wenn wir an die Macht kommen, werden wir dafür sorgen, daß alle Ausländer verschwinden.

Den Angaben des Bewährungshelfers, daß der Angeklagte inzwischen einen politischen Sinneswandel durchgemacht habe, glaubte das Gericht grundsätzlich nicht. Vielmehr liege eine kontinuierliche Weiterentwicklung vor, sagte die Richterin. Es bleibe daher keine andere Möglichkeit „als eine energische Strafe“. dpa