: Erste Anklagen gegen Magdeburger Randalierer
■ Sechs müssen sich vor Gericht verantworten
Magdeburg/Mönchengladbach (dpa) – Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat wegen der ausländerfeindlichen Krawalle am Himmelfahrtstag erste Anklagen erhoben: Sechs mutmaßlichen Randalierern wird schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Drei Erwachsene seien bei der Großen Strafkammer des Landgerichts, drei Heranwachsende beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Magdeburg angeklagt, sagte gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Rudolf Jaspers. Drei Angeklagte säßen in Untersuchungshaft, drei seien auf freiem Fuß. Wann das Hauptverfahren eröffnet wird, war noch nicht bekannt.
Am Himmelfahrtstag hatten in Magdeburg 50 bis 60 Jugendliche regelrecht Jagd auf eine Gruppe von Afrikanern gemacht. Die Gewalttäter waren nach vorläufiger Festnahme von der Polizei wieder auf freien Fuß gesetzt worden; fünf saßen vorübergehend in Untersuchungshaft. Zwei Haftbefehle wurden mittlerweile aufgehoben. Ein sechster Tatverdächtiger wird weiterhin per Haftbefehl gesucht. Dem 24 Jahre alten Magdeburger, der bei den Krawallen verletzt worden war und zwei Wochen lang im Koma lag, gehe es deutlich besser, so Jaspers, er sei bei Bewußtsein.
Das Landgericht Mönchengladbach hat fünf junge Männer im Alter von 20 bis 23 Jahren wegen mehrerer Brandanschläge auf Asylbewerberheime zu meist mehrjährigen Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Die als Jugendkammer fungierende 7. Große Strafkammer sprach am Dienstag die drei Hauptangeklagten des versuchten Mordes für schuldig: Der heute 22jährige Anführer der Gruppe erhielt sechs Jahre Jugendhaft, sein „Vize-Führer“ fünf Jahre Jugendhaft, ein 23jähriger bekam eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Aus einem „Dunstkreis faschistisch- nationalistischen Ungeistes“ heraus hätten sie die Heime mehrfach mit selbstgebastelten Brandsätzen angegriffen. Bei den Anschlägen war glücklicherweise niemand verletzt worden.
Die Jugendlichen, die am Wochenende im sächsischen Trebsen vier Portugiesen brutal zusammengeschlagen haben, sind wieder auf freiem Fuß. „Der Haftrichter hat in zwei Fällen unseren Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls abgelehnt“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Mindestens zehn deutsche Jugendliche hatten die Ausländer mit Faustschlägen und Fußtritten mißhandelt, quer durch den Ort verfolgt und geprügelt.
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