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Kabinette beschließen Länder-Ehe

■ Staatsvertrag zur Fusion von Berlin und Brandenburg wird heute verabschiedet

Die Regierungen Berlins und Brandenburgs wollen am heutigen Dienstag den Entwurf eines Staatsvertrages zur Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes beschließen. In dem Neugliederungs- Staatsvertrag wurden im Vergleich zur Fassung vom vergangenen Oktober vor allem die Passagen über Finanzen und Personal präzisiert. Ursprünglich sollte der Entwurf bereits im Dezember durch die Kabinette gehen, scheiterte damals aber an Konflikten über Geld- und Personalaufteilung.

Nach der Verabschiedung durch die Regierungen werden die Parlamente sich damit beschäftigen. Zur Abstimmung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Anschließend ist für Mitte 1995 eine Volksabstimmung vorgesehen. Die Fusion der Länder soll 1999 erfolgen.

Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie eine angemessene aufgaben- und bedarfsgerechte Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen sind die finanzpolitischen Ziele laut Vertragsentwurf. Es wird festgelegt, daß kein Land durch die Neugliederung finanziell schlechtergestellt werden soll. Dazu ist ein Mechanismus für die Erzielung von Einnahmen und Verteilung der Ausgaben vorgesehen. Die Ausgaben des gemeinsamen Landes und der Stadt Berlin sollen im Abstand von drei Jahren auf der Basis der durchschnittlichen Zuwachsrate der Ausgaben der anderen Länder/Gemeinden der Bundesrepublik fortgeschrieben werden. Dieses Verfahren trage dazu bei, Streit über die angemessene Ausgabenentwicklung der Stadt beziehungsweise des Landes zu vermeiden. „Wenn das gemeinsame Land oder die Stadt Berlin ,über ihre Verhältnisse leben‘, berührt dies das Ausgleichsprinzip nicht – keiner kann also den anderen mit seinen Ausgaben belasten, weil es auf die tatsächlichen Ausgaben nicht ankommt“, heißt es in der Erläuterung. Bei der Vermögensverteilung sieht der Vertragsentwurf vor, daß das jeweilige Vermögen den Aufgaben folgt. Es kommt also darauf an, ob eine Landes- oder eine kommunale Aufgabe erfüllt wird. dpa

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