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Kleine bleiben draußen

■ Verringerung der Stadtratsposten begünstigt vor allem CDU und SPD

Das politische Bezirksamt ist vom Tisch. Nun soll, so die Vereinbarung der Fraktionsspitzen von CDU und SPD am Mittwoch, das bisherige Proporzverfahren nach d'Hondt und die Wahl der Bürgermeister durch Zählgemeinschaften in der Verfassung festgeschrieben werden. Dauer: bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode.

Die SPD-Spitze nahm den dem Beschluß des letzten Landesparteitages zuwiderlaufenden Kompromiß hin, um die Verfassungs- und Gesetzesänderungen zur Verwaltungsreform noch vor der Sommerpause durchzubringen. Durchgesetzt hat sich damit die CDU, die durch das politische Bezirksamt einen Machtverlust befürchtete und eine Blockade im Fall einer Annnahme angedroht hatte. Damit wären Koalitionen zwischen den Parteien möglich gewesen, um Stadträte zu wählen, die bislang und nunmehr auch bis zur Jahrtausendwende nach dem Proporz der Fraktionen berechnet werden. In vielen Westbezirken hätte dies nach der derzeitigen Machtkonstellation rot-grüne Bezirksämter bedeutet, so die Befürchtungen der Christdemokraten.

Verlierer sind, sollte die CDU dem Kompromiß ihrer Fraktionsspitze folgen, die kleineren Parteien. Denn die Verwaltungsreform sieht vor, das bislang siebenköpfige Bezirksamt (inclusive Bürgermeister) auf fünf Posten zu reduzieren. Parteien unter 20 Prozent, so der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Wolfgang Wieland, könnten demnach durch die SPD/CDU-Variante bei der Besetzung von Stadtratsposten außen vor bleiben. Nicht minder problematisch ist die Praxis der Zählgemeinschaften, die nach der letzten Kommunalwahl 1992 in den Ostbezirken wirkungsvoll eingesetzt wurde. Abweichend vom d'Hondt-Verfahren für die Stadtratsbestellung verhinderten so Koalitionen aus CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen die Wahl von PDS-Bezirksbürgermeistern. SPD-Bürgermeister und auch Bündnis 90/Die Grünen forderten das politische Bezirksamt auch aus einem anderen Grund: Mit der Zuweisung von Globalsummen, die den Bezirken erstmals Haushaltsvollmachten zubilligt, müsse auch die politische Verantwortung der kommunalen Regierungen gestärkt werden. Severin Weiland

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