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Herzog hilft Höppner aus der Bredouille

■ Streit um Verfassungsinterpretation

Berlin (taz) – Braucht Reinhard Höppner doch die Stimmen der PDS, um Ministerpräsident einer Minderheitsregierung werden zu können? Für Irritationen sorgten am Wochenende konservative und liberale Bundespolitiker mit ihrer Interpretation der sachsen-anhaltinischen Landesverfassung. Diese schreibt vor, daß der Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten im dritten Wahlgang die „Mehrheit der abgegebenen Stimmen“ auf sich vereinen müsse. Gewitzte Interpreten, unter ihnen FDP-Vorsitzender Klaus Kinkel, hatten daraufhin unterstellt, auch Stimmenthaltungen zählten als abgegebene Stimmen. Nach dieser Lesart dürfte die PDS an der Ministerpräsidentenwahl entweder nicht teilnehmen, oder sie müßte Höppner mitwählen. Das hätte die SPD in erhebliche Rechtfertigungszwänge gebracht. Doch steht ihr ausgerechnet Bundespräsident Roman Herzog, wenn vielleicht auch unfreiwillig, zur Seite. In dem von ihm mit herausgegebenen Grundgesetzkommentar Maunz/Dürig heißt es in bezug auf Mehrheitsentscheidungen des Bundestages, „daß eine Stimmenthaltung gerade keine Stimm,abgabe‘ sei, sondern deren Gegenteil“. Demzufolge bedeute „Mehrheit der abgegebenen Stimmen, daß mindestens eine Jastimme mehr abgegeben sein muß als Neinstimmen“. Glück für Höppner. Höppner wollte gestern, zwei Tage vor Beginn der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Bündnis 90, nicht ausschließen, daß diese scheitern könnten. Wegen der schwierigen wirtschaftlichen Situation in Sachsen-Anhalt jedenfalls werde er seinen potentiellen Koalitionspartnern „nichts durchgehen lassen“. Bündnis-Fraktionschef Hans-Jürgen Tschiche wertete Höppners Äußerung gestern als taktisch bestimmt. Auf die Frage, ob das Minderheitsbündnis noch scheitern könne, erklärte er: „Die Karawane ist nicht mehr zu stoppen.“

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