■ Kurden-Prozeß
: Drei Jahre Haft

Augsburg (AP) – Im zweiten Prozeß um die Kurdenkrawalle vom März hat das Amtsgericht Augsburg gestern einen 36jährigen Kurden zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Knapp vier Monate nach der Autobahnblockade von Adelsried legten die Richter dem Mann schweren Landfriedensbruch, gemeinschaftliche Nötigung und einen Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last.