: Ab in die Folterkammer?
■ Einem Kurden droht Abschiebung in die Provinz „Elazig“ – für Kiel „Kriegsgebiet“
„Eigentlich ein ganz normaler Asylfall, aber menschlich eine Tragödie.“ Rechtsanwalt Christian Rahn zeigt Verbitterung über Hamburgs Abschiebepolitik. Denn wenn die Ausländerbehörde tatsächlich den Kurden Hüseyin Bataray ins Flugzeug nach Istanbul setzt, droht seinem Mandanten dort Folter und Knast.
Hüseyin Bataray war 1991 nach Deutschland geflüchtet, nachdem die Türkischen Militärs ihn wegen Unterstützung der Kurdischen Arbeiterpartei PKK verfolgt hatten. Um nicht tatenlos der Willkür in seinem Heimatland zusehen zu müssen, schloß er sich gleichzeitig der Gruppe „Komciwan – Jugendkomitee aus Kurdistan“ an, die sich gegen die Unterdrückung seines Volkes durch das Türkei-Regime einsetzt. Komciwan-Chef Ever Kesen: „Aufgrund seiner politischen Aktivitäten in Kurdistan wurde sein Name und Foto in mehreren Zeitschriften veröffentlicht.“
Hüseyin Batarays Asylantrag lehnten die Behörde nunmehr als „unbegründet“ ab, kurzerhand steckten sie ihn in den Abschiebeknast Glasmoor. Von dort droht ihm der Flug nach Istanbul. Denn Bataray stammt aus Provinz „Elazig“, die nicht unter den von Hamburg verkündeten Abschiebestopp fällt. Rahn: „Eine mir unverständliche Entscheidung“. Dagegen ist im Schleswig-Holsteiner Abschiebestopp–Beschluß auch „Elazig“ als Tabu-Zone aufgeführt. Und in dem vor Jahren vorübergehend verkündeten Abschiebestopp für Kurden war „Elazig“ ausdrücklich aufgeführt worden. Rahn: „Damals war die Situation in der Region auch nicht prekärer als heute.“
Christian Rahn hofft nun durch eine Einstweilige Verfügung des Verwaltungsgerichts die Abschiebung stoppen zu können. Denn es gebe immer mehr Richter, die die von den Politikern geleugnete Tatsache anerkennen, daß abgeschobene oppositionelle Kurden „ohne gültige Papiere“ bei der Einreise „bei Verhören der Anwendung von Folter“ ausgesetzt sind. Rahn bedauert allerdings, daß sich Hamburgs Verwaltungsrichter noch nicht trauen, dem Hanseatischen Oberverwaltungsgericht zu widersprechen und dem Kölner Oberverwaltungsgericht zu folgen. Das nämlich kam mittlerweile zu der Auffassung, daß Kurden in der Türkei als Volksgruppe verfolgt werden und daher „keine inländische Fluchtmöglichkeiten“ mehr haben.
Kai von Appen
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen