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Chargenprüfung für Blutprodukte

Bonn (dpa) – Als Konsequenz aus der Aids-Blut-Affäre ist seit gestern die staatliche Chargenprüfung bei Blutzubereitungen vorgeschrieben. Damit solle die Sicherheit von Blutprodukten insbesondere zum Schutz vor HIV und Hepatitis weiter verbessert werden, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Die Verordnung sieht vor, daß zunächst bei den Blutgerinnungspräparaten Faktor IX und PPSB jede Charge durch das Paul- Ehrlich-Institut in Langen auf Qualität und Unbedenklichkeit geprüft wird. Erst vom 1. Juli 1995 an unterliegen dann auch alle anderen Produkte aus menschlichem Blutplasma der staatlichen Prüfung. Dies sind zum Beispiel Gerinnungsfaktor VIII, Humanalbumin, Frischplasma aus Mischungen, Gewebekleber oder andere Plasmaproteinlösungen.

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