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■ Freie KünstlerSelbst versichern

Kassel (AP) – Die Sozialversicherungspflicht für freie Künstler ist rechtmäßig. Das hat das Bundessozialgericht gestern entschieden. Auch Berufsanfänger mit geringem Einkommen sind danach verpflichtet, sich zu versichern. Der Staat ist nicht verpflichtet, Künstlern mit geringem Einkommen die Beiträge zu finanzieren.

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