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An der deutschen Grenze endet die Hilfe für Ruander

■ Bundesamt will Ruander abschieben

Berlin (taz) – Während die Bundesregierung Hilfe für die Ruanda-Flüchtlinge im zairischen Goma bereitstellt, verweigert Deutschland geflohenen Ruandern das Asyl. Vier ruandische Flüchtlinge sitzen zur Zeit in Hamm in Abschiebehaft, nachdem das Bundesamt zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Ende Juni und Anfang Juli ihre Asylanträge als unbegründet zurückgewiesen hat.

Bei einem der Ruander handelt es sich um einen Tutsi, dessen Familie den Rachezügen regierungstreuer Milizen nach dem Tod des ruandischen Präsidenten Juvenal Habyarimana am 6. April zum Opfer fiel. Er verließ Ruanda am 24. April, traf am 21. Juni in Deutschland ein und bat um Asyl. „Der Antragsteller trug zur Begründung seines Asylantrages im wesentlichen vor, er sei aus Ruanda geflohen, nachdem seine Eltern, Geschwister und weitere Hausbewohner im Rahmen des Bürgerkrieges erschossen worden seien“, heißt es im Ablehnungsbescheid, der der taz vorliegt. „Die Gründe ... gehen über das Maß dessen nicht hinaus, was unter den in seiner Heimat bestehenden politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen alle ruandischen Staatsangehörigen hinzunehmen haben.“

Daraus ist zu schließen, daß die Morde in Ruanda, denen nach UNO-Schätzungen 500.000 Menschen zum Opfer gefallen sind und die als „Völkermord“ von einem UNO-Kriegsverbrechertribunal verfolgt werden sollen, in Deutschland kein Asylgrund sind. Der Bescheid führt aus, daß „Bestrafungen“ durch „staatlicherseits unbehelligt operierende Organisationen“ – damit sind wohl die Massenmorde durch die Milizen gemeint – keine politische Verfolgung darstellen, wenn sie „lediglich einem militärischen Befehl Geltung“ verschaffen sollen. Schlußfolgerung: „Abschiebungshindernisse ... liegen nicht vor.“

Ob diese Rechtsmeinung sich in Deutschland durchsetzt, hängt jetzt vom Verwaltungsgericht Arnsberg ab, bei dem eine Klage gegen die Abschiebung anhängig ist. Dominic Johnson Seite 2

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