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13jährige mißbraucht

■ Staatsanwalt: Keine einmalige Entgleisung

Hannover Wegen sexuellen Mißbrauchs von zwei 13 und 15 Jahre alten Mädchen muß sich seit Dienstag ein Privatlehrer vor dem Landgericht Hannover verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem 47jährigen vor, er habe die beiden Mädchen von September 1993 an mehrere Monate lang zu sexuellen Handlungen animiert. Dabei sei es zu zweit, teilweise zu dritt zum Beischlaf, zu Oral- und Analverkehr gekommen.

Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung verkündete die Kammer, eine Bewährungsstrafe sei nicht möglich. „Dies war keine einmalige Entgleisung, vielmehr hat der Angeklagte die Mädchen gezielt in verschiedenen Sexualpraktiken angelernt“, sagte Staatsanwalt Dirk Schneidewind. Der Lehrer hat nach Ansicht der Nebenklägerin Inga Theune die Suche der 15jährigen nach Nähe und Zärtlichkeit für seine Zwecke ausgenutzt. Bei der Verhaftung des Angeklagten im April seien mehr als 400 pornographische Videos, unter anderem auch mit Kindern, beschlagnahmt worden.

Der Verteidiger sagte, er wolle nicht auf Pädophilie hinaus. Doch wären einige Männer nicht in der Lage, wenn sie in einem bestimmten Alter mit den Reizen eines Mädchens konfrontiert seien, zu erkennen, daß dies tabu sei. Nachdem in der Ehe „nichts mehr gelaufen ist, seit die Frau in den Wechseljahren ist“, habe sich der Angeklagte verführen lassen. dpa

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