: Korruption in der Baubehörde
■ Staatsanwalt ermittelt wegen Bestechlichkeit gegen Behördenmitarbeiter / Senator Wagner versucht, dem Fall Positives abzugewinnen Von Uli Exner
Korruption in den Hamburger Behörden, der nächste Fall bitte: Die Staatsanwaltschaft hat gestern Büros und Wohnungen von drei Mitarbeitern der Baubehörde durchsuchen lassen: Verdacht der Vorteilsnahme. Ermittelt wird auch wegen Bestechlichkeit im Amt.
Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger haben die drei Beamten – zwei Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin der fünfköpfigen „Koordinierungsstelle für Baumaßnahmen in Hauptverkehrsstraßen (KOST)“ in der Baubehörde – gleichzeitig für ein privates Ingenieurbüro „gearbeitet“. Bei zwei der drei Verdächtigen fand die Polizei gestern entsprechende Arbeitsverträge mit dem Ingenieurbüro. Geringfügige Beschäftigung, pauschal zu versteuernde 560-Mark-Verträge, versteht sich, damit's nicht so sehr auffällt.
Ein prima Zusatzverdienst für die Beamten, der sich, das vermutet die Staatsanwaltschaft, auch für das Ingenieurbüro ausgezahlt hat. Es erhielt Aufträge aus der Baubehörde, genauer gesagt von eben jener Koordinierungsstelle, in der die drei inzwischen vorläufig vom Dienst suspendierten Mitarbeiter ihre Schreibtische hatten.
Die KOST soll einen reibungslosen Ablauf von Bauarbeiten an Hauptverkehrsstraßen sicherstellen, vergibt zu diesem Zweck Aufträge an Unternehmen. So prüfen private Ingenieurbüros die Folgen geplanter Baumaßnahmen auf den Verkehr und entwickeln Ablaufpläne für Reihenfolge, Dauer oder Umleitungsmöglichkeiten.
Die Baubehörde selbst hielt sich gestern in der Sache äußerst bedeckt. Senator Wagner, so heißt es in einer kurzen Presseerklärung, habe bereits am 29. Juli von dem Verdacht erfahren, daß „drei Mitarbeiter der KOST in betrügerischer Absicht Manipulationen zu Lasten der Baubehörde begangen“ hätten. Weitere Informationen, zum Beispiel welche Aufträge die Beamten zu welchem Preis an das Ingenieurbüro vergeben haben, wollte die Behörde nicht geben.
Statt dessen Lob für die Abteilung „Innere Revision“, die sich als „taugliches Instrument“ bei der „Begegnung von Unregelmäßigkeiten“ bewährt habe. Was auch immer das genau heißen mag - es trifft nur beschränkt zu. Die drei KOST-Mitarbeiter flogen nämlich nicht wegen langwieriger interner Ermittlungen auf, sondern aufgrund eines anonymen Hinweises. Die „Innere Revision“ meldete den Fall dann der Staatsanwaltschaft.
Bestätigt sich deren Verdacht der Vorteilsnahme, erwartet die drei Beamten zumindest eine Geldstrafe. Erweist sich bei den Ermittlungen, daß die Behördenmitarbeiter dem Ingenieurbüro auch Aufträge zugeschanzt haben, die es gar nicht hätte bekommen dürfen, würde die Strafe deftiger ausfallen: sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.
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