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„Herabwürdigung“

■ Geldstrafe für Flüchtlingssprecher

Düsseldorf (taz) – Die Mönchengladbacher Grünen haben gestern die Verurteilung des Neusser Flüchtlingsratssprechers Michael Stoffels als „eindeutigen Kriminalisierungsversuch der Flüchtlingshilfebewegung“ kritisiert. Stoffels war kürzlich vom Neusser Amtsgericht wegen „Herabwürdigung der Ausländerbehörde“ zu einer Geldstrafe von 4.000 DM verurteilt worden. Nach der Abschiebung einer Roma-Familie hatte Stoffels der Behörde in einem Leserbrief an die Lokalpresse „völlige Inkompetenz“ vorgeworfen.

Zu den Abgeschobenen gehörte auch der mehrfachbehinderte Roma-Junge Orhan Jasarovski, um dessen Bleiberecht sich zahlreiche Journalisten und Kirchenleute vergeblich bemüht hatten. Angesichts der Abschiebung erinnerte sich der Gesamtschullehrer Stoffels an eine Aufforderung des Neusser Oberkreisdirektors an alle Schulen, ihm über fremdenfeindliche Vorkommnisse zu berichten. Mit Blick auf diese behördliche Anweisung schrieb er in dem Leserbrief: „Ich habe eine Meldung zu machen: Die mit Abstand fremdenfeindlichste Tat im Kreis Neuss, die in Schulen zu beobachten war, ist die durch eine deutsche Behörde korrekt verordnete Vertreibung eines mehrfachbehinderten Romakindes aus der Gesamtschule Meerbusch.“ Gegen die Verantwortlichen verlangte Stoffels ein entschiedenes Vorgehen. Für diese Meinungsäußerung soll er nun mit der Zahlung von 4.000 Mark büßen. Die Mönchengladbacher Grünen haben ein Rechtshilfekonto für Stoffels eingerichtet, der gegen das Urteil Berufung eingelegt hat. J.S.

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