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Vertreibung von Obdachlosen

■ Betr.: „Kein Alk in der City“, taz vom 25.7.94

Im Bayrischen, sprich in München, gibt es diese Verordnungen zur Vertreibung von Obdachlosen auch. Diese Fußgängerzonensatzung verbietet es Obdachlosen, sich überhaupt in der Fuzo aufzuhalten. Die Ladenbesitzer dieser Konsumzone hatten sich Mitte der achtziger Jahre erfolgreich gegen die Obdachlosen durchgesetzt und dieses Verbot bei der Stadtverwaltung durchgesetzt. Jetzt kann man in der Kaufingerstraße schon seit längerem endlich wieder in Ruhe das Weißbier genießen. Prost. Zuwiderhandlungen werden übrigens knallhart mit Gefängnis und hohen Geldstrafen belegt. Ein weiterer Mechanismus, wie die Leute klein gehalten werden können.

Das Prinzip hat sich bewährt. Inzwischen gibt es für alle Münchner Parks sogenannte Grünanlagenverordnungen. Das Aufhalten in den Parks dient nur zur körperlichen Erbauung... Und auch die Bundesbahn kann sich eines solchen geltenden wirksamen Prinzips der Abschreckung von Obdachlosen erfreuen.

Bleibt am Ende die Frage: Wohin mit den Obdachlosen? Am besten, wir tun so, als ob es sie gar nicht gibt. Carsten Lippstock, München

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