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Polizisten-Ehre

■ Der Polizeibeamte Schlosser erhält Preis für seine „Gefangenenbefreiung“

Berlin (taz) – Die Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) verleiht dem Landauer Polizeihauptkommissar Roland Schlosser am 4. September die Clara-Immerwahr-Auszeichnung. Der Preis wurde für Menschen geschaffen, die sich „in ihrem Beruf, an ihrem Arbeitsplatz ungeachtet persönlicher Nachteile aktiv gegen Krieg, Rüstung und die anderen Bedrohungen menschlichen Lebens, für Menschlichkeit und friedliches Zusammenleben eingesetzt haben. Das Beispiel Roland Schlosser, so die Begründung der IPPNW, stehe „für unspektakulären Widerstand, der in unseren Tagen wenig verstanden wird und zu selten Nachahmung findet“.

Der Grund für die Auszeichnung durch das Internationale Ärztekomitee liegt bereits ein Jahr zurück: Im Juni 1993 hatte Schlosser einen abgelehnten angolanischen Asylbewerber aus der Abschiebehaft in eine „lockere Form des Gewahrsams“ verlegt (taz vom 6.Juli). Der Angolaner war in einer Ausnüchterungszelle untergebracht worden, und zwar, so Schlosser, „unter menschenunwürdigen Umständen“. Was nach dieser eigenverantwortlichen Tat folgte, zeigte den oft unverständlichen Umgang der deutschen Justiz mit Zivilcourage. Nachdem Schlosser bereits im Dezember einen Strafbefehl über 2.000 Mark abgelehnt hatte, mußte er sich Anfang Juli dieses Jahres vor dem Amtsgericht Landau verantworten. Der Oberstaatsanwalt sah in Schlossers Tat eindeutig „Gefangenenbefreiung“: Wenn alle so handelten, könnten auch Mörder aus dem Gefängnis entlassen werden. Richterin Bärbel Hele entschied schließlich, die Geldstrafe von 2.000 Mark gegen Schlosser zu erneuern. Ihre Begründung: Wer Zivilcourage an den Tag lege, der müsse konsequenterweise auch in Kauf nehmen, daß sie ihm unter Umständen Nachteile strafrechtlicher Natur einbringe.

Elke Eckert

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