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Konvention für Blauhelme gescheitert

■ Streit um Souveränität bei Auslieferung von Mördern

New York (ips) – Vorerst gescheitert ist eine Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz von Blauhelmen und UN-Mitarbeitern. Ein Vorbereitungskomitee von Vertretern aller 184 Mitgliedsstaaten konnte sich nach einwöchigen Verhandlungen nicht auf einen Entwurf einigen. Eine Reihe von Entwicklungsländern, darunter auch Indien und Malaysia, wandten sich gegen eine Einschränkung ihrer Souveränität durch das der Konvention zugrunde liegende globale Auslieferungsabkommen.

Die angestrebte Konvention sieht vor, daß Mörder von Blauhelmen entweder einem noch zu schaffenden internationalen Strafgerichtshof oder den Gerichten im Land des Opfers überstellt werden. Außerdem gibt das Abkommen allen Unterzeichnern auf, dafür Sorge zu tragen, daß Mord und Kidnapping von UN-Soldaten oder Angriffe auf UN-Einrichtungen auch im Lande selbst angemessen bestraft werden.

Umstritten war vor allem die Frage, wie groß der Kreis jener sein soll, die durch die Konvention geschützt werden. Während UN- Hilfsorganisationen in der vergangenen Woche forderten, daß der Schutz sowohl für Friedenssoldaten als auch für humanitäre Helfer gilt, verlangte Indien eine engere Auslegung. Nur UN-Personal, das an Operationen teilnehme, die vom Weltsicherheitsrat abgesegnet seien, dürfe unter die Konvention fallen.

Angesichts der Uneinigkeit unter den Mitgliedern des Gremiums riet der kanadische Komitee-Vorsitzende Philippe Kirsch den Delegierten zu weiteren Beratungen untereinander und mit ihren jeweiligen Regierungen. Erst dann könne daran gedacht werden, eine neue Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung des Vertragsentwurfs zu betrauen.

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