: Nicht mehr nur Stückwerk
■ Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium stellen den Entwurf eines einheitlichen Umweltgesetzbuches vor
Berlin (taz) – Das bundesdeutsche Umweltrecht ist ein Stückwerk. Hier ein weiterentwickeltes Gewerberecht, das den Immissionsschutz regelt, da ein Gesetz über Pestizidzulassung, dort ein Atomrecht, das ein Förder- und kein Umweltschutzgesetz ist. Das soll jetzt anders werden. Acht Professoren haben seit 1987 an einem einheitlichen Umweltrecht gearbeitet. Das „Umweltgesetzbuch – besonderer Teil“ erblickte gestern das Licht der Öffentlichkeit. Der schon vorgestellte allgemeine Teil des Gesetzes faßt alle Umweltbereiche übergreifende Vorschriften zusammen. Auf den 1.055 Seiten werden die einzelnen Umweltschutzbereiche mit Gesetzestext und Erläuterung abgehandelt: Naturschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz, Immissionsschutz, Atomkraft, Gefährliche Stoffe und Chemikalien sowie Abfallwirtschaft. Die Gentechnik soll noch folgen.
Radikal anders als das bisherige Umweltrecht ist das neue Gesetz nicht. Doch einiges wollen die Professoren doch strenger handhaben. Sie schrieben eine Abfallabgabe in ihren Gesetzentwurf, sie wollen zehn Prozent der Landesfläche für den Naturschutz reservieren (bisher in Westdeutschland zwei Prozent) und für die Landwirtschaft keine Ausnahmen mehr zulassen, Umweltverbände sollen überall das Klagerecht erhalten. Auch die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen ist vorgesehen. Der Klimaschutz wird bei der Beurteilung von Emissionen erstmals juristisch aufgenommen.
Doch muß sich erst noch zeigen, wieviel von den guten Ansätzen übrigbleibt, wenn der Entwurf erst durch die parlamentarische Mühle gedreht worden sein wird und die Wirtschaftslobbys ihre Muskeln spielen ließen. Zunächst einmal wird eine Unabhängige Sachverständigenkommission im Bundesumweltministerium einen Gesetzentwurf erarbeiten, der dann den Bundestagsabgeordneten vorgelegt wird. Um das Jahr 2000 herum soll das „Jahrhundertwerk deutschen Umweltrechts“ dann verabschiedet werden, „wenn alles gutgeht“, hofft der Staatssekretär im Umweltministerium, Clemens Stroetmann.
Zweck der Übung ist eine Rechtsvereinfachung. Wer etwa ein Kraftwerk oder einen Recyclingbetrieb bauen will, muß sich dann nicht mehr mit einer Vielzahl von Behörden herumschlagen. Die Genehmigung eines Projektes dauert künftig vielleicht nicht mehr, wie jetzt oft, Jahre. Der Bundesverwaltungsrichter Günter Gaentzsch, Mitglied der Sachverständigenkommission zum Umweltgesetz, wehrt sich jedoch gegen die Vermutung, durch vereinfachte Zulassungsverfahren würden Abstriche am Umweltschutz gemacht. Im Gegenteil, gerade durch klare quantitative und qualitative Vorgaben und durch ein einheitliches Recht könnte das zur Zeit große Vollzugsdefizit beim Umweltschutz verringert werden. Nicola Liebert
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