: Tote bleiben vollständig
■ Umstrittenes Transplantationsgesetz in Rheinland-Pfalz aufgehoben
Berlin (dpa/taz) – So einfach ging's also doch nicht: Das erste Transplantationsgesetz eines Bundeslandes ist gestern vom rheinland-pfälzischen Landtag wieder aufgehoben worden. Das Gesetz hätte es den Ärzten erlaubt, bei Verstorbenen Organe zu entnehmen, wenn von diesen zu Lebzeiten kein Widerspruch dagegen erhoben worden ist.
Erst Ende Juni war die Regelung mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPD und FDP verabschiedet worden. Gegen die Länderregelung hatten die Oppositionsparteien CDU und Grüne sowie Kirchen und Mediziner heftig protestiert. Nach Auffassung der CDU beachtete die Vorlage die Menschenwürde und den Schutz der Persönlichkeit zu wenig. Die Barriere für einen Widerspruch zu Lebzeiten gegen die Organentnahme sei zu hoch. Auch die Landtagsabgeordnete Gisela Bill von Bündnis 90/Grüne hatte gefordert, das Prinzip aufzugeben, nach dem Organentnahmen zulässig seien, wenn ein Verstorbener dem zuvor nicht widersprochen habe.
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Landtag, Karl Peter Bruch, räumte gestern Fehler ein: „Wir haben die Bedenken und Ängste, die ein Transplantationsgesetz auslöst, nicht richtig eingeschätzt. Dafür haben wir uns zu entschuldigen und bitten um Verständnis bei den Bürgern, aber auch bei den Betroffenen, die auf die Übertragung von Organen angewiesen sind und die auf uns gesetzt haben.“
Der Mainzer Landtag forderte gestern mehrheitlich die Landesregierung auf, das aufgehobene Transplantationsgesetz zur Grundlage von Bemühungen um eine rasche bundeseinheitliche Regelung zu machen. Hessen und Bremen haben im Bundesrat schon entsprechende Entwürfe eingebracht. Auch die Bundesregierung hat nach den Worten des FDP-Gesundheitsexperten Dieter Thomae ein eigenes Konzept in der Schublade. Darin sei vorgesehen, daß die Bürger einer Organentnahme im Todesfall zuvor ausdrücklich per Unterschrift zustimmen müßten. Der hessische Entwurf sieht vor, daß im Todesfall, wenn keine Erklärung des Opfers vorliegt, Angehörige über die Organentnahme „informiert“ werden und dann das Recht auf Widerspruch haben. BD
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen