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Gnadenfrist für Kurden?

■ Abschiebestop wird vielleicht verlängert

Alle paar Monate beginnt für KurdInnen in Hamburg eine neue Zitterpartie: Wird der vom Senat verhängte Abschiebestop verlängert oder müssen sie bei ihrem nächsten Besuch in der Ausländerbehörde eine Abschiebung in die heimatlichen Bürgerkriegsregionen fürchten? Der derzeit in der Hansestadt gültige Abschiebestop läuft nur noch bis zum 31. August.

Aus diesem Grund appelliert Mahmut Erdam, grüner Listenkandidat für den Bundestag, nun an Hamburgs Innensenator Werner Hackmann, dem Beispiel Nordrhein-Westfalens zu folgen und die Frist zu verlängern. Das sei notwendig, so Erdam, da der türkische Staatspräsident Demirel in jüngerer Zeit offen erklärt habe, daß man die PKK (Kurdische Arbeiterpartei) und ihre Unterstützer wegen ihrer terroristischen Aktivitäten auch im Westen des Landes verstärkt bekämpfen müsse.

Bislang hat das Auswärtige Amt in Bonn immer erklärt, daß KurdInnen sich im Westen der Türkei unbehelligt aufhalten können, sie daher auch nach Ankara oder Istanbul abgeschoben werden könnten. Dieser Aussage widersprechen zahlreiche Menschenrechtsorganisationen (darunter auch amnesty international) heftig. Sie berichten, daß KurdInnen im gesamten Land verfolgt, verhaftet und gefoltert werden.

Die CDU-regierten Länder in Deutschland weigerten sich bislang aber trotzdem, einem bundeseinheitlichen Abschiebestop zuzustimmen. Daher existieren in den Bundesländern sehr unterschiedliche Anordnungen zu dieser Frage. Aus der Hamburger Innenbehörde war gestern zu hören, daß über eine Verlängerung des Abschiebstops noch nicht definitiv entschieden worden sei, man aber wahrscheinlich dem Beispiel Nordrhein Westfalens folgen werde. Das hieße, daß die Hamburger KurdInnen noch eine weitere Gnadenfrist für drei Monate erhalten würden. sako

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