: Alteigentümer erhalten Zugriff auf Junkerland
■ Einigung über Entschädigungsgesetz
Bonn (taz) – Die Bodenreform nach 1945 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wird zwar nicht rückgängig gemacht, die Erben der ehemals als Junker oder Nazi-Aktivisten Enteigneten können jedoch Teile des Landes ihrer Väter zu Vorzugskonditionen erwerben. Nach monatelangem Streit haben sich Koalition und SPD am Donnerstag auf einen Kompromiß beim „Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz“ (EALG) geeinigt, durch das Alteigentümern und Pächtern der verbilligte Kauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in den neuen Bundesländern ermöglicht wird.
Damit wurde auf Druck der SPD und der fünf neuen Bundesländer im Vermittlungsausschuß noch eine Verbesserung gegenüber dem von der Regierungskoalition beschlossenen Entwurf des EALG erzielt. Nach der vom Vermittlungsausschuß ausgehandelten Lösung werden die Alteigentümer, LPG-Nachfolger und Pächter landwirtschaftliche Nutzflächen bis zu 6.000 Bodenpunkten zum dreifachen Einheitswert von 1935 kaufen können. Dieser Preis entspricht etwa 40 Prozent des heutigen Verkehrswertes. Der Bodenpunkt ist eine Maßeinheit, die sich aus der Größe und der Qualität des Landes berechnet. Er liegt bei schlechten Böden, wie in Brandenburg, bei 30 Punkten pro Hektar, Alteigentümer wie LPG-Nachfolgegesellschaften könnten dort folglich bis zu 200 Hektar verbilligt erwerben. Im Falle des Erwerbs durch die Alteigentümer haben die jetzigen Nutzer Anspruch auf einen Pachtvertrag mit 18 Jahren Laufzeit. 6.000 Bodenpunkte können von Alteigentümern jedoch nur gekauft werden, wenn sie das Land auch selbst bewirtschaften. Verpachten sie es, stehen ihnen nur 3.000 Bodenpunkte zu. Der Entwurf der Bundesregierung hatte vorgesehen, daß die Alteigentümer wesentlich mehr Flächen zu Sonderkonditionen erwerben können, während die Nachfolgegesellschaften der LPGs bei einem Kauf den aktuellen Verkehrswert hätten zahlen müssen.
Dieter Rulff Seite 3
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