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Demo blieb verboten

Das Oberverwaltungsgericht hat gestern in zweiter Instanz die Auflagen für die Demonstration gegen die Beteiligung der Bundeswehr an den Alliierten-Feiern gebilligt. Die Absicht der Veranstalter, den Großen Zapfenstreich nicht ungestört verlaufen zu lassen, sei nicht mit dem Demonstrationsrecht vereinbar, sagte Gerichtssprecher Thomas Lehmkuhl. Damit durfte die Demonstration nicht im Bezirk Mitte stattfinden. Mehrere linke Gruppen wollten gegen den Großen Zapfenstreich der Bundeswehr am Brandenburger Tor demonstrieren, der gestern nach Redaktionsschluß stattfand.

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