: Arbeitgeber müssen zahlen
Arbeitgeber müssen bis zu fünf Jahren Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, wenn ihre „geringfügig Beschäftigten“ auch anderswo Geld verdient haben. Dies gilt auch, wenn die 560-Mark-Beschäftigten dies ihrem Arbeitgeber verschwiegen haben. Dies habe das Landessozialgericht Baden-Württemberg so entschieden, teilt die Handelskrankenkasse mit. taz
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