Personalrat gegen Personalrat

■ Das „Wissenschaftliche Institut für Schulpraxis“ kämpft um einen eigenen Personalrat

„Das ist hier eine mitbestimmungsfreie Zone“, sagt Reinhard Bockhofer. Er meint das „Wissenschaftliche Institut für Schulpraxis“ (WIS) und den jahrelangen Kampf der MitarbeiterInnen um einen eigenen Personalrat. Der steht ihnen schon seit fast zwanzig Jahren zu, meinen die MitarbeiterInnen, Recht und Gesetz sind auch auf ihrer Seite. Als Gegner haben sie eine mächtige Allianz: die Bildungsbehörde, den Gesamtpersonalrat und den Personalrat Schulen. Diese allerdings haben ebenfalls gute Argumente, dem WIS keinen eigenen Personalrat zuzugestehen.

Dem PR Schulen ist das WIS seit 1975 zugeordnet. Doch vertreten fühlen sich die FachleiterInnen im WIS, die für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von LehrerInnen zuständig sind, durch den Personalrat nur unzureichend. „Einfluß auf den Haushalt, soziale Fragen, personelle Fragen, all das liegt hier total brach“, meint Bockhofer. Und außerdem – diese Zuordnung zum PR Schulen war unrechtmäßig, wie auch Behörde und Personalräte eingestanden haben. Schriftlich gab den WISlern das Bremer Verwaltungsgericht im Frühjahr 1994 in dieser Sache recht: Es urteilte, der Direktor des WIS sei „verpflichtet, unverzüglich eine Personalversammlung aller Bediensteten des WIS zur Wahl eines Wahlvorstandes für die Wahl eines Personalrats beim WIS“ anzusetzen.

Bisher ist das nicht passiert. Im Gegenteil: Gegen das Urteil hat die Bildungsbehörde Rechtsmittel eingelegt. Entschieden werden soll darüber beim Oberverwaltungsgericht in den nächsten Wochen. Noch vor dieser Entscheidung, empören sich die Mitarbeiter, sollen die Menschen, die im WIS arbeiten, von Behörde und Gesamtpersonalrat in zwei Lager gespalten werden: Denn am 20.September soll der Gesamtpersonalrat entscheiden, ob die ReferendarInnen des WIS im Hinblick auf die Personalvertretung aus dem WIS gelöst werden sollen.

Von Seiten der Behörde und des Gesamtpersonalrats klingt der gleiche Sachverhalt dagegen ganz anders: „Erstens klagt da nicht das gesamte WIS, sondern einige Fachkräfte“, meint Birgitt Rambalski von der Bildungsbehörde. Zweitens habe das Gericht nur deshalb dem WIS Recht gegeben, weil 1975 die öffentliche Bekanntmachung nicht rechtmäßig war – „eine Formalie“. Vor allem aber wehren sich Behörde und Gesamtpersonalrat gegen eine eigene WIS-Vertretung wegen der rund 350 ReferendarInnen am Institut. Diese haben bisher einen eigenen Ausbildungspersonalrat. Und den, forderten 70 von ihnen per Unterschrift, wollen sie auch behalten. Denn in einem eigenen WIS-Personalrat wären die ReferendarInne zwar wahlberechtigt, aber nicht wählbar; ein solches Gremium bestände also ausschließlich aus Fachleitern. „Das sind ja genau die Leute, mit denen es möglicherweise Probleme gibt“, meint Rambalski. Auch Gerhard Tilsner vom Gesamtpersonalrat hat an diesem Punkt Bedenken. Vor allem aber, meint er, liege ihm bisher noch kein förmlicher Antrag des WIS vor, über diese Frage auf der anstehenden Sitzung am 20. September zu entscheiden. Der Gesamtpersonalrat könnte die eigenständige Personalvertretung für das WIS beschließen.

„Solche Konflikte sind selten, hier wird ein sehr vertrauensvoller Umgang miteinander gepflegt“, heißt es dagegen von Seiten der Fachleiter. Sie fordern „Kein Riß durch das WIS“ : Denn nur mit den ReferendarInnen (von denen keine Stellungnahme zu bekommen war) erreichen sie die magische Grenze von 200 Beschäftigten, die für die Freistellung einer Stelle gefordert ist. „Wenn wir nur den Schrumpfpersonalrat ohne die ReferendarInnen kriegen, dann ist die Personalvertretung hier weiterhin nur ein ehrenamtliches Hobby“, kritisiert Bockhofer. „Ein solcher Riß schafft Mißtrauen und Konflikte, wo tägliche Gespräche vor Ort nötig wären.“ bpo