: „Bürokratischer Zynismus“
Amnesty: Deutsche Behörden helfen Diktatur in Togo bei der Verfolgung politischer Gegner / Schon wer ein Asylbegehren stellt, gilt in dem westafrikanischen Land als Regimekritiker ■ Von Vera Gaserow
Berlin (taz) – „Politische Gegner werden ermordet, erschossen, verbrannt. Entführungen, Verhaftungen und Mißhandlungen finden in aller Öffentlichkeit statt, die Täter bleiben ungestraft. Gefangene werden in der Haft gefoltert oder unter derart grausamen Bedingungen festgehalten, daß sie zu Tode kommen.“ Was amnesty international über die politische Situation in Togo schrieb, trägt alle Merkmale einer klassischen Diktatur. „Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Lage“, führt die Menschenrechtsorganisation weiter aus, „muß betont werden, daß die Asylantragstellung, wenn sie den togoischen Behörden bekannt wird, als regimekritische Äußerung gewertet wird und Verfolgung auslösen kann.“
Rund 4.500 Flüchtlinge aus Togo, die in Deutschland ihren Asylantrag stellen, können ziemlich sicher sein: ihr Asylbegehren wird den Heimatbehörden bekannt. Dafür sorgt ausgerechnet die Stelle, bei der sie Schutz vor politischer Repression suchen: das Bundesamt für die Anerkennung politischer Flüchtlinge.
Asylbegehren wird in Togo Behörden stets bekannt
Das Bundesamt händigt Asylsuchenden aus Togo ein Formular ihrer Botschaft in Bonn aus. Gefährlicher bürokratischer Zynismus: Noch bevor über ihren Antrag entschieden ist, sollen Asylbewerber auf diesem Vordruck bei der Botschaft ihres Verfolgerstaates die Erlaubnis für die Rückkehr beantragen – unter Angabe von Namen und Anschrift in Deutschland und unter Nennung der Adresse der in Togo verbliebenen Verwandten.
Was der Botschaft Togos einen exakten Überblick über die in Deutschland lebenden Regimegegner gibt, dient den deutschen Behörden zur reibungslosen Abschiebung.
Nach Paragraph 43 des Asylverfahrensgesetzes soll die Ausländerbehörde „möglichst frühzeitig“ dafür sorgen, daß die Rückführung abgelehnter Asylbewerber nicht an einem fehlenden Paß oder Einreisevisum scheitert. „Eine Aushebelung des Flüchtlingsschutzes“, nennt amnesty international diesen Datentransfer an den Heimatstaat. „Solange über einen Asylantrag nicht rechtskräftig entschieden ist, darf die Heimatbehörde auch nicht über einen Asylantrag informiert werden“, fordert amnesty.
Asylantrag reicht aus für politische Verfolgung
Im Mai hatte die taz ein ähnlich brisantes Zusammenspiel der deutschen Behörden mit der Botschaft des Iran öffentlich gemacht. Damals hatte das Asylbundesamt versichert, das Ausfüllen des Formulars sei für die Flüchtlinge rein freiwillig. Die persönlichen Daten würden auch erst dann an die Botschaften weitergeleitet, wenn das entsprechende Asylgesuch als „offensichtlich unbegründet“ eingestuft wurde. Der Union togolesischer Exilanten in Deutschland sind jedoch mehrere Fälle bekannt, in denen Landsleute das Formular ihrer Botschaft gleich mit der Stellung ihres Asylantrags ausfüllen sollten. Dabei sei der Eindruck erweckt worden, ohne die Angaben auf dem Botschaftsformular werde der Asylantrag gar nicht erst bearbeitet.
Doch selbst wenn die Botschaft Togos von den deutschen Behörden erst nach der Ablehnung eines Asylgesuchs informiert würde, hätte die bilaterale Amtshilfe gefährliche Konsequenzen: schon allein die Tatsache, daß ein Asylantrag gestellt wurde, so urteilten erst kürzlich die Verwaltungsgerichte von Bremen und Magdeburg, sei in Togo Auslöser für politische Verfolgung.
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