: „B-Schein“ für mehr Menschen
■ Einkommensgrenzen für Sozialwohnung nach oben gerutscht / Fehlbelegungsabgaben werden jedoch erst ab 1996 angepaßt
Ab 1. Oktober 94 gelten bundesweit neue Einkommensgrenzen für die Berechtigung, eine Sozialwohnung zu beziehen. Damit können mehr Menschen einen „B-Schein“ erhalten und weniger werden zukünftig Fehlbelegungsabgaben berappen müssen. Denn einige von denen, die heute Abgaben bezahlen, weil sie mehr Geld mit nach Hause tragen als für SozialmieterInnen eigentlich vorgesehen, werden demnächst wieder unterhalb die Einkommensgrenze rutschen.
Allerdings werden die Betroffenen frühestens ab Januar 1996 in den Genuß geringerer Abgaben kommen, denn erst ab diesem Datum werden in Bremen die Fehlbelegungsabgaben an die neuen Einkommensgrenzen angepaßt werden. Und wie bisher erfolgt die Anpassung der „Leistungsbescheide“, die die Höhe der Fehlbelegungsabgabe festlegen, im Vier-Jahres-Turnus, mit der Folge, daß die letzten Anpassungen an die neuen Einkommensgrenzen erst gegen Ende 1999 über die Bühne gehen werden.
Ungerecht sei das, meint dazu der Mieterverein Bremen in einem offenen Brief an die Bausenatorin, denn nun kann der Fall eintreten, daß eine Neumieterin, für die die neue Einkommensgrenze gilt, ohne Fehlbelebungsabgaben davon kommt, während eine langjährige Mieterin mit gleichem Einkommen noch für ein paar Jahre für die Fehlbelegung zur Kasse gebeten wird. Außerdem, so der Mieterverein, gehe Nordrhein-Westfalen mit gutem Beispiel voran, denn dort gälten die neuen Einkommensgrenzen für fehlbelegte Wohnungen schon ab 1. Oktober dieses Jahres.
Die Vorwürfe des Mietrevereins weist die Baubehörde jedoch zurück, schließlich beginne die Anpassung der Einkommensgrenzen für fehlbelegte Wohnungen mit dem 1. Januar 96 schon ein Jahr früher als vom Bundesgesetzgeber gefordert, und wegen des „immensen Verwaltungsaufwandes“ sei mehr auch nicht drin. Eventuell vorkommende Ungerechtigkeiten seien vom Bundesjustizministerium überprüft und für verfassungsgemäß befunden worden.
Das musterhafte Nordrhein-Westfalens, das der Mieterverein anführt, habe, soweit man in der Baubehörde wisse, das entsprechende Gesetz noch gar nicht beschlossen, und für eine Landesregierung sei es immer leicht, Gesetze zu beschließen, mit denen sich letzlich die Kommunen herumplagen müßten.
Bremen ist als Stadtstaat aber nun mal nicht in der glücklichen Lage, auf Landesebene Beschlüsse fassen zu können, für deren Umsetzung andere zuständig sind, denn in Bremen sind Land und Kommune bekanntlich eins. hm
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