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Ab November gibt's die Pflicht zur Biotonne

■ Hamburgs Senat beschließt die Getrennt-Sammlung von organischem Abfall

Wer im Norden und Osten Hamburgs künftig seine Obst- und Gemüseschalen in den allgemeinen Müll entsorgt, muß mit einem Bußgeld rechnen. Der Hamburger Senat beschloß am Dienstag eine Bioabfallordnung, mit der die Anschaffung einer Bio-Tonne bzw. die getrennte Sammlung von Bio-Abfällen in 128.000 Haushalten ab November zur Pflicht wird. Natürlich sei der Benutzungszwang ein Eingriff in die Privatsphäre, aber er halte ihn im Hinblick auf das dahinterstehende Abfallproblem für angemessen, betonte Umweltsenator Fritz Vahrenholt (SPD) vor der Landespressekonferenz. Verstoße jemand „beharrlich“ gegen die neue Regelung, werde dies als Ordnungswidrigkeit geahndet. Rechtliche Grundlage für den Beschluß des Senats ist das 1992 verabschiedete Abfallwirtschaftsgesetz.

Betroffen sind die meisten Haushalte u.a. in Fuhlsbüttel, Jenfeld, Bramfeld, Wellingsbüttel, Poppenbüttel und Rahlstedt. Ausgenommen werden sollen davon zum Beispiel Hochhaussiedlungen. Der Bio-Müll soll im Kompostwerk Bützberg, das voraussichtlich im April kommenden Jahres seinen Betrieb aufnimmt, verarbeitet werden. Die zusätzlichen Kosten der Bioabfallsammlung beziffert die Stadtreinigung auf zwölf Millionen Mark, die durch Rationalisierungen kompensiert werden sollen. Bevor das zweite Kompostwerk in Stellingen – ein drittes soll später in Bergedorf dazu kommen – in Betrieb genommen wird, soll die erste Phase der Getrenntsammlung laut Vahrenholt auf ihre Akzeptanz hin ausgewertet werden. dpa

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