Haft für Amokfahrer

■ 51jähriger fuhr am Vereinigungstag in Menge am Brandenburger Tor

Ein Pkw-Fahrer, der am Vereinigungstag 1990 in eine feiernde Menschenmenge nahe dem Brandenburger Tor gefahren war und sieben Menschen zum Teil schwer verletzt hatte, ist gestern zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht hielt den 51jährigen früheren Berufskraftfahrer aus Ostberlin der gefährlichen Körperverletzung, Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung für schuldig. Der Staatsanwalt hatte fünfeinhalb Jahre Haft wegen mehrfachen Mordversuchs beantragt. Das Gericht kam indessen zum Ergebnis, daß der Angeklagte „keinesfalls“ töten wollte. Zusätzlich wird dem Mann für vier Jahre der Führerschein entzogen.

Der ehemalige Postbedienstete hatte zu Hause große Mengen Alkohol getrunken und sich schlafen gelegt, bevor er in der Nacht zum Brandenburger Tor aufbrach. Als er sich hupend seinen Weg durch die Menschenmenge bahnen wollte, mußte ein Passant auf sein Auto springen. Andere wurden von dem Wagen erfaßt und durch die Luft geschleudert. Eine 31jährige ist seither zu 80 Prozent behindert und am Arm gelähmt. Eine weitere Frau wurde so schwer verletzt, daß sie drei Monate im Krankenhaus lag und heute ebenfalls schwer behindert ist. Dennoch sei der Angeklagte kein Verbrecher, sondern ein unauffälliger, normaler Bürger, sagte der Vorsitzende Richter. dpa