: Nicht alle pauschal versichert
Das neue Gesetz zum finanziellen Schutz von Pauschalurlaubern im Fall von Veranstalterpleiten, das am 1. November in Kraft trat, gilt noch nicht für alle Veranstalter. Nicht alle sind einem Sicherungsfonds beigetreten. Viele Aufnahmeanträge werden derzeit noch bearbeitet. Erst Ende 1995 werden sich alle Veranstalter abgesichert haben. Bis dahin muß sich der Kunde persönlich vergewissern, ob der betreffende Veranstalter gegen die Folgen einer möglichen Zahlungsunfähigkeit versichert ist. Trifft das nicht zu, kann der Veranstalter mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Mark pro Kunde bestraft werden, wenn der Kunde den Reisepreis im voraus bezahlen muß.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen