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Endstation Abschiebung

■ Angolaner soll nach Zaire abgeschoben werden / Opfer von Hoyerswerda beantragte auch mit zairischen Papieren Asyl

Am heutigen Montag droht ein Angolaner nach Zaire abgeschoben zu werden, weil die Ausländerbehörde überzeugt ist, er sei zairischer Staatsbürger. Matondo A. wird heute möglicherweise ausgeflogen, weil das Landeseinwohneramt in Spandau die Richtigkeit seiner angolanischen Papiere bestreitet. Schuld an der Verwirrung trifft allerdings auch den Betroffenen selbst, da dieser nicht nur einen Asylantrag mit angolanischen Papieren, sondern zwei weitere unter zairischer Staatsbürgerschaft stellte. Ein Fehler mit für Matondo A. gravierenden Folgen: Durch die Abschiebung wird er auf unabsehbare Zeit von seiner angolanischen Ehefrau, die sich im Asylverfahren befindet, und dem in Berlin geborenen sechs Monate alten Kind getrennt sein.

Ausgangspunkt des verworrenen Dramas seien die ausländerfeindlichen Übergriffe 1991 in Hoyerswerda gewesen, die sich auch gegen den dort untergebrachten Matondo A. gerichtet hätten, erzählt Horst B., Betreuer im Beratungszentrum „El Camino“. Aufgrund von Gerüchten, ein neuer Antrag habe mehr Chancen, stellte der Angolaner nach den Ereignissen weitere Asylanträge mit zairischen Papieren in Westdeutschland, berichtet der Berater weiter.

Nach der Ablehnung seines unter Nkohilo L. aus Zaire gestellten Asylantrages droht dem Familienvater seit November 1992 die Abschiebung. Für das Landeseinwohneramt ist seine zairische Staatsangehörigkeit eindeutig, denn er legte einen „Originalpersonalausweis vor, an dessen Echtheit keine Zweifel bestehen“, wie es in einem Schreiben der Behörde heißt. Daß mindestens zwei zairische Personaldokumente unter verschiedenen Namen von Matondo A. vorliegen, irritiert die Behörde nicht. Seine angolanische Staatsangehörigkeit wird dagegen entschieden bestritten. In dem Schreiben, das der taz vorliegt, heißt es weiter, daß „seine eingereichten Unterlagen als Identitätsnachweis für seine angebliche angolanische Staatsangehörigkeit nicht ausreichend sind“. Damit ist Matondo A. von dem derzeit geltenden Abschiebestopp nach Angola nicht betroffen und kann nach Zaire geflogen werden. „Die Behörde negiert die ursprünglich eingereichten Unterlagen, wie zum Beispiel die Hochzeitsurkunde aus Angola“, beschwert sich der Betreuer des „El Camino“.

Trotz aller Unsicherheiten über die Identität des Aylbewerbers ist die Ausländerbehörde entschlossen, ihn abzuschieben, und hat bereits zairische Reisepapiere für ihn vorliegen. „Man nimmt auf seine familiäre Situation keine Rücksicht“, bemängelt Matondos Anwalt Lutz Weber und brachte dies in einer Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin zum Ausdruck. Doch ob diese Beschwerde die Abschiebung aufhalten kann, ist zweifelhaft. Matondo A. droht ein ungewisses Schicksal. Als angolanischer Staatsbürger könnte er nach Angola weitergeschoben und den dortigen Bürgerkriegsverhältnissen ausgesetzt werden. Wann er Frau und Kind wiedersehen wird, ist völlig ungewiß. Hella Kloss

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