Ukrainer-Prozeß gegen Polizisten findet statt

■ Vorwürfe in die Hauptverhandlung

Der Prozeß gegen die beiden Polizisten, die einem Ukrainer 35.000 Mark und 2.551 US-Dollar gestohlen haben sollen, findet nun doch statt. Das Landgericht hat der Beschwerde der Staatsanwalt auf Eröffnung eines Verfahrens wegen Verwahrungsbruch und Unterschlagung stattgegeben, teilte die Staatsanwaltschaft gestern mit. Das Landgericht hat damit faktisch das Amtsgericht angewiesen, die Anklage der Staatsanwaltschaft zuzulassen. Gerade dies hatte das Amtsgericht bisher abgelehnt, weil die Aussagen der Polizisten angeblich glaubwürdiger waren als die des Opfers.

Eine solche Würdigung der Beweise müsse das Gericht aber in einer Hauptverhandlung und nicht bereits im Vorfeld eines Prozesses durchführen, hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert. Dem stimmte das Landgericht gestern zu. Nach der Aktenlage komme den angeschuldigten Polizisten keineswegs eine größere Glaubwürdigkeit zu, vielmehr gebe es durchaus Indizien für die Richtigkeit der Darstellung durch den Ukrainer. Die Beweise, Aussagen und der persönliche Eindruck der Beteiligten sei in einer Hauptverwaltung zu klären, meinte das Landgericht.

Der Ukrainer hatte behauptet, die beiden Polizisten hätten ihm bei einer Überprüfung wegen angeblichem Ladendiebstahl am 30.März das Geld abgenommen und nicht wieder herausgegeben. Die Polizisten hatten den Vorwurf zurückgewiesen. Nach Ansicht des Amtsgerichts hatte sich der Ukrainer als „einziger Belastungszeuge“ bei seiner Aussage in Widersprüche verwickelt. Diese seien aber nicht so gravierend, daß die Anklage nicht zugelassen werden könne, fand das Landgericht. Die zuständige Abteilung des Amtsgericht wird nun ordentlich über ihren eigenen Schatten springen müssen: Die RichterInnen, die das Verfahren gar nicht erst eröffnen wollten, werden nun den Prozeß leiten. bpo