■ Press-Schlag: Recht getreten
Die reine Meldung ist bekanntlich die: Das DFB- Sportgericht hat Anthony Yeboah (Eintracht Frankfurt) vom Vorwurf der „krassen Sportwidrigkeit“ freigesprochen, obwohl Chefankläger Hilpert sechs Wochen, der Bremer Michael Schulz, dessen Wade einen Schienbeintritt Yeboahs empfangen hatte, gar „mindestens acht Wochen“ gefordert hatte. Richter Karl Schuberth aber folgte – unabhängig von der Fernsehbeweis-Problematik – der öffentlichen Meinung, daß einer, der ständig zusammengetreten wird, auch den Aggressor hauen darf. Was schlicht auch heißt: Der stramm konservative DFB sanktioniert neuerdings auf dem gesellschaftsabbildenden Fußballfeld Selbstjustiz. Man sprach Yeboah frei, weil er „aus einem Reflex heraus“ und „nicht verwerflich“ gehandelt habe. So sehr man Eintracht-Trainer Heynckes („Die Liga braucht Spieler wie Yeboah, nicht Leute wie Schulz.“) Recht geben muß: Bleibt Selbstjustiz ein Verbrechen, dann bleibt ein Tritt Tätlichkeit. Jenen hat der „besonders faire Sportsmann“ (Heynckes) Yeboah selbst zugegeben. Kann man nur hoffen, daß Schuberths Spruch nicht zum Grundsatzfreischein auch für Schulzens wird. to/pu
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