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Kein Plebs für Plebs

■ Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt mehr plebiszitäre Demokratie ab

München (AP) – Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Bayern“ gestern in München abgeschmettert. Nach Auffassung des Gerichts ist der Wunsch der überparteilichen Bürgerini nach mehr Mitsprache bei der Landesgesetzgebung nicht vereinbar mit der Landesverfassung. Das Recht des Volkes auf Beteiligung an Gesetzesinitiativen im Freistaat sei darin bereits ausreichend geregelt. Thomas Mayer, Sprecher der Ini, sprach von einem „politischen Urteil“, die bayerischen Grünen von einer „tief verwurzelten Angst vor dem Volk“.

Die Unterstützer des Volksbegehrens wollten eine Änderung des Landeswahlgesetzes erreichen, womit bürokratische Hürden für Volksentscheide gesenkt würden. In einem Gesetzentwurf forderte die Bürgerbewegung, daß sich 25.000 Stimmberechtigte – eine sogenannte Volksinitiative – direkt an den Landtag wenden und dadurch Einfluß auf Erlaß, Änderung oder Aufhebung von Gesetzen bekommen können. Zudem wurde eine Verlängerung der Eintragungsfrist beim Volksbegehren von 14 Tagen auf drei Monate gefordert. Falls es zu einem Volksentscheid käme, sollte der Bayerische Rundfunk zur Berichterstattung verpflichtet werden.

Die bayerische Verfassung läßt als Instrument der Volksgesetzgebung Volksentscheide zu. Ihnen muß allerdings ein Volksbegehren vorausgehen (erforderlich: zehn Prozent der Stimmen aller Wahlberechtigten). Die Zulassung des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Bayern“ war am 22. Juli mit über 35.000 Unterschriften beim Innenministerium beantragt worden. Die Behörde hielt es jedoch für nicht zulässig und rief den Verfassungsgerichtshof an.

Das Gericht habe sich zum Erfüllungsgehilfen der Staatsregierung gemacht, meinten die Grünen. Der SPD-Rechtsexperte Klaus Hahnzog nannte das Urteil einen „Bruch mit der früheren Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs“.

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