: Erschlichene Sozialhilfe sofort zurückzahlen!
Erschlichene Sozialhilfe muß nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts sofort zurückgezahlt werden. Ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren eines Mannes gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung wurde abgelehnt. Danach kann das Bezirksamt Treptow von dem Ukrainer Sozialhilfeleistungen in Höhe von etwa 13.500 Mark schon vor einer endgültigen Entscheidung über die Klage gegen den Rückforderungsbescheid zurückverlangen. Der Mann habe nach Angaben des Gerichts für seine Familie mit Frau und einem Kind von Januar 1991 bis September 1993 65.000 Mark Sozialhilfe erhalten.
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