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Staatsanwalt ermittelt

■ Bürgerschaft diskutiert Malaria-Skandal

Der Tod von fünf Malaria-Patienten des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin (BNI) hat jetzt auch juristische Konsequenzen. Die Gesundheitsbehörde schaltete gestern die Staatsanwaltschaft ein. Gleichzeitig gingen bei ihr Schadensersatzforderungen der Witwe eines der Opfer ein. Ihr Mann gehörte zu den fünf an Malaria tropica Erkrankten, die nach Ansicht eines Münchner Gutachters in den Jahren 1991 und 1992 „aufgrund der Behandlung“ starben.

Der Experte wirft dem Leiter der klinischen Abteilung des BNI vor, die Patienten zu spät auf die Intensivstation eines anderen Krankenhauses verlegt zu haben. Das BNI ist nicht für Intensivmedizin ausgestattet und verfügt weder über Beatmungs- noch über Dialysegeräte, ein Umstand, der gestern von der Patientenberatung der Verbraucher-Zentrale kritisiert wurde. Zum anderen sollen mindestens drei Patienten ohne ihr Wissen zu einer Arzneimittelstudie benutzt worden sein.

Die fünf Todesfälle im BNI werden diese Woche auch Hamburgs Politiker beschäftigten: Die SPD meldete das Thema für die morgige Aktuelle Stunde der Bürgerschaft an, am Donnerstag steht es auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses.

Unterdessen forderte der Personalrat des Instituts eine „rückhaltlose Aufklärung“ der Vorfälle, bis dahin allerdings müsse die Unschuldsvermutung gelten. ch/lno

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