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Bewährungsstrafe für sexuellen Mißbrauch

Wegen des mehrjährigen sexuellen Mißbrauchs seiner Stieftochter ist ein 38jähriger Maschinenschlosser zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Ehefrau hatte Ende 1991 den Angeklagten mit dem Mädchen in der Badewanne in einer eindeutigen Situation ertappt und zur Rede gestellt. Nach einer mehrmonatigen Pause brach der Stiefvater sein Versprechen, das Mädchen in Ruhe zu lassen. Als die Ehe in eine Krise geriet, offenbarte sich das Kind der Mutter, die Strafanzeige erstattete und die Scheidung einreichte.

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