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Verwaltungsgericht verhängt Demo-Verbot für EU-Gipfel

■ Spitzkehre nach „zusätzlichen Erkenntnissen“

Düsseldorf (taz) – Beim Essener EU- Gipfel gilt heute doch Demonstrationsverbot: Gestern revidierte das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht seine Entscheidung vom Donnerstag und nahm die Aufhebung des polizeilichen Demonstrationsverbots zurück. Die Veranstalter des „Gegengipfels“ legten dagegen noch gestern beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde ein. Eine Entscheidung stand bei Redaktionsschluß aus.

Die Richter begründeten ihre Kehrtwende mit „zusätzlichen Erkenntnissen“ der Polizei. Die hatte gestern morgen eine neunseitige Beschwerde vorgelegt und darin erstmals behauptet, daß auf zwei „nichtöffentlichen“ bundesweiten Treffen von Autonomen in Oberhausen deutlich geworden sei, „daß sich das gewaltbereite linksextremistische Spektrum nicht an das Konzept des Essener Bündnisses einer gewaltfreien Demonstration halten wird“. Ohne Namen zu nennen behauptete die Polizei zudem, daß Vertreter des Essener Bündnisses gegen den EU-Gipfel „teilweise von den Vorbereitungen und Aufrufen zu gewalttätigen Aktionen wußten, nach außen aber Friedfertigkeit proklamiert haben“. Man habe diese Erkenntnisse, denen zufolge in Essen mit „2.000 gewaltbereiten Personen“ zu rechnen sei, erst jetzt mitteilen können, weil sie auf vertraulichen Verfassungsschutzberichten beruhten, die erst nach der Gerichtsentscheidung vom Düsseldorfer Innenministerium freigegeben worden seien.

Hans Peter Leymann-Kurtz, Ratsmitglied der Bündnisgrünen in Essen und einer der Demo-Anmelder, wertete diese Polizeiversion gestern als „bewußte Diffamierung“. Die Oberhausener Vorbereitungstreffen seien „öffentliche Veranstaltungen“ gewesen, bei denen im Ergebnis der Konsens des Bündnisses, eine ruhige politische Demonstration durchzuführen, „bekräftigt wurde“. Für die „Eskalation der Situation“ trage jetzt die Polizei die Verantwortung. Sollte das Verbot Bestand haben, übernehme man keinerlei Verantwortung. Walter Jakobs Seite 10

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