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Allgemeines Wahlrecht für Ausländer gefordert

■ Ausländerbeauftragte berichtet

Potsdam (epd/taz) – Einen Rückgang ausländerfeindlicher Straftaten vermeldet Brandenburgs Ausländerbeauftragte Almuth Berger. Zwischen Januar und November dieses Jahres vermerkt ihre Statistik 70 Taten mit rechtsextremem Hintergrund, 165 weniger als im vergangenen Jahr. 1992 wurden 365 solcher Taten gezählt. Die sinkende Zahl sei jedoch kein Grund zur Beruhigung, sagte die Ausländerbeauftragte. Die rechtsextremen Gruppierungen hätten zum Teil lediglich „ihre Strategie geändert“.

Kritik übte sie am Beschluß der Innenminister, den Abschiebestopp für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus Ex-Jugoslawien nicht zu verlängern. In Brandenburg sollen bei den rund 900 Betroffenen jetzt „sehr intensive Einzelfallprüfungen“ vorgenommen werden. Das Bundesland könne jedoch nicht mehr tun, als ihnen eine Duldung zu gewähren.

Das veränderte Asylrecht ließ auch in Brandenburg die Zahl der Asylbewerberzahlen zurückgehen. Derzeit gebe es im Bundesland nur knapp 7.000 Asylsuchende, sagte Almuth Berger, die gestern ihren Jahresbericht vorlegte. Im Jahre 1992 seien es über 25.000 gewesen. Derzeit leben in Brandenburg etwa 40.000 AusländerInnen, davon rund 18.000 ImmigrantInnen, die überwiegend aus den GUS-Staaten kommen und schon seit vielen Jahren in Deutschland wohnen. Von der Bundesregierung forderte Almuth Berger die Einführung einer doppelten Staatsbürgerschaft, ein Antidiskriminierungsgesetz sowie das allgemeine Wahlrecht für AusländerInnen. Außerdem müsse es ein Einwanderungsgesetz und einen klaren Status für Kriegsflüchtlinge geben.

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