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Adieu, du meine Berlin-Zulage

■ Ein Überblick über die wichtigsten Veränderungen im kommenden Jahr

1. Steuern:

Der Solidaritätszuschlag ab 1.Januar beträgt 7,5 Prozent auf die jeweilige Lohn- , Einkommen- und Körperschaftssteuerschuld. Zu versteuernde Jahreseinkommen bis 19.819/37.207 Mark für Ledige/ Verheiratete bleiben ausgenommen. Im Übergangsbereich bis 22.411/42.455 Mark wird der Zuschlag nicht voll erhoben.

Die Versicherungssteuer, die nicht für Lebens- und Feuerversicherungen, aber für Haftpflichtversicherungen und damit besonders für Auto- und Hausbesitzer gilt, wird auf 15 Prozent erhöht, nachdem sie schon im Juni 1993 von zehn auf zwölf Prozent angehoben wurde.

Die Berlin-Zulage nach Paragraph 28 des Berlin-Förderungsgesetzes entfällt. Die Berlin-Zulage betrug zuletzt zwei Prozent des Arbeitslohns. Ebenso entfallen ganz die zuvor schon verringerten Präferenzen bei der Lohn- und Einkommensteuer sowie bei der Körperschaftssteuer.

Die Vermögenssteuer für Privatvermögen wird von 0,5 Prozent auf 1,0 Prozent verdoppelt. Die persönlichen Freibeträge werden zugleich von 70.000 auf 120.000 Mark angehoben.

2.Sozialversicherungen

Die Pflegeversicherungtritt am 1. Januar in Kraft. Dann werden Beiträge eingezogen. Auch privat Versicherte müssen in eine private Pflegekasse. Der Beitragssatz beträgt für Versicherte vom 1. Januar an ein Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (1995: 5.850 Mark im Westen, 4.800 Mark im Osten). Ab Juli 1996 steigt der Satz auf 1,7 Prozent. Die Arbeitnehmer zahlen die Hälfte.

Um die Wirtschaft für den Arbeitgeberbeitrag zu entlasten, streichen fast alle Bundesländer einen Feiertag. In der Regel den Buß- und Bettag, nur Baden- Württemberg hat sich auf den Pfingstmontag verständigt. In Sachsen, wo bislang kein Feiertag fällt, zahlen die Arbeitnehmer den vollen Beitrag, also ein Prozent vom Bruttoeinkommen. In den anderen Ländern wird ihnen ab 1. Januar 0,5 Prozent vom Bruttoeinkommen abzogen.

Ab 1. April gewähren die Pflegekassen Leistungen abhängig von den drei Pflegestufen. Bis zu 1.300 Mark bekommen Angehörige, die Schwerstpflegebedürftige (Stufe 3) versorgen. Für professionelle Hilfe kann bis zu 2.800 Mark monatlich gezahlt werden. In besonderen Härtefällen sind sogar vorübergehend Beträge bis 3.750 Mark möglich. Wird sowohl „Laienpflege“ als auch professionelle Hilfe geleistet, werden die Geldleistungen anteilig gewährt. Erst ab Juli 1996 gibt es Leistungen für stationäre Pflege.

In der Rentenversicherung werden im nächsten Jahr die Beiträge gesenkt, und zwar von 19,2 auf 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Auf die Beitragspflichtigen entfällt die Hälfte, sie entrichten also 0,3 Prozent weniger. Verrechnet man dies mit den 0,5 Prozent der Pflegeversicherung, kommt somit für Pflichtversicherte nur eine Mehrbelastung von 0,2 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen heraus.

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung erhöhen sich. Der höchste Beitragsanteil für die Rente liegt dann bei 725 Mark (Osten: 595 Mark). In der Arbeitslosenversicherung gelten die gleichen Bemessungsgrenzen wie bei der Rentenversicherung. Der höchste Anteil eines Arbeitnehmers in der Pflegeversicherung liegt bei 29 Mark (im Osten liegt der Höchstbeitrag bei 24 Mark).

Die Grenze für geringfügige Beschäftigung wird gleichfalls angehoben. Geringfügige Beschäftigung ist grundsätzlich versicherungsfrei, wenn sie regelmäßig weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt wird und das regelmäßige monatliche Entgelt nicht höher liegt als 580 Mark (Osten: 470 Mark). 1994 lagen diese Grenzen noch bei 560 Mark (Osten: 440 Mark). dpa/taz

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