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Hohe Strafen für Millionenbetrug

Der Millionenbetrug an einer 103 Jahre alten sehschwachen Frau ist mit hohen Freiheitsstrafen geahndet worden. Das Landgericht verhängte über einen 25jährigen sechs Jahre und sechs Monate Gefängnis, sein Komplize erhielt vier Jahre Gefängnis. Mit Gartenarbeiten und Einkäufen hatten sich die beiden der Millionärin unentbehrlich gemacht. Als sie die Sehschwäche der Frau erkannten, witterten sie schnelles Geld. Sie legten der alten Dame Überweisungsbelege zur Unterschrift vor, die angeblich nur für die Bezahlung kleiner Beträge und Einkäufe von Lebensmitteln bestimmt waren. Abgehoben jedoch wurden Beträge bis zu 10.000 Mark.ADN

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