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■ AufenthaltRecht für Türken

Berlin (AFP) – Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat den Anspruch Zehntausender türkischer Arbeitnehmer auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gestärkt. Wie das Gericht gestern erläuterte, haben Türken „grundsätzlich Anspruch auf Fortdauer ihrer Aufenthaltserlaubnis“, wenn sie mindestens ein Jahr einer „ordnungsgemäßen Beschäftigung“ am „regulären Arbeitsmarkt“ nachgegangen sind und diesen Arbeitsplatz beibehalten können. (AZ: 1C 2.94)

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