: Lohnabzug bei Gefangennahme
Der Dienst am Vaterland verlangt Opfer: Bundeswehrpiloten, die bei einem Nato-Einsatz im Ausland in Gefangenschaft geraten, droht eine Kürzung ihres Soldes. Nach geltenden Vorschriften wird den Fliegern vom Tag der Gefangennahme an ihre Fliegerzulage in Höhe von 600 Mark im Monat gestrichen. Angesichts bislang nicht erfolgter Out-of- area-Einsätze der Luftwaffe ein lausiger Schildbürgerstreich der Bürokraten auf der Hardthöhe? Nein, schließlich hat die christlich-liberale Koalition schon letzten Dezember Unterstützung in Form von Tornado- Kampfflugzeugen bei einem Blauhelm-Abzug auf dem Balkan zugesichert.
Die Argumentation des Verteidigungsministeriums ist ausgefuchst: Die Fliegerzulage ist eine „Aufwandsentschädigung“. Die steht nur solchen Soldaten zu, die tatsächlich ständig am „fliegerischen Dienst“ teilnehmen. Und Kriegsgefangene, tut uns leid, können dies nun nachweislich nicht.
Der Anreiz, lieber in der Luft zu bleiben, wird besonders für jüngere Bundeswehrpiloten geschaffen. Ist die Fluglizenz keine fünf Jahre alt, wird bei Gefangennahme neben der Fliegerzulage auch die sogenannte Stellenzulage von 900 Mark im Monat gestrichen.
Doch Rettung naht. Kaum hat der „Spiegel“ die Pläne der Bundeswehrbürokraten aufgedeckt, da tritt in Bonn schon der oberste Feldherr an. Verteidigungsminister Volker Rühe gibt bekannt: „Derartige Überlegungen lehne ich ab.“ Mit einem Bekenntnis zum vollen Lohnausgleich: „Ich werde persönlich für eine Regelung sorgen, daß betroffenen Soldaten keinerlei Einkommenseinbußen entstehen.“ Die Truppe wird sich freuen.wg
Foto: Lutz Schmidt/Joker
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