: Arbeit für die Anwälte
■ Ehemaliger Jugendamtsleiter in Prenzlauer Berg klagt gegen Entlassung
Der ehemalige Amtsleiter im Jugendamt Prenzlauer Berg, Manfred Rabatsch, hat über seinen Anwalt die sofortige Wiedereinsetzung in sein Amt beantragt. Rabatsch war am vergangenen Montag seines Amtes enthoben worden, weil er sich angeblich illoyal verhalten hatte. Ihm wurde unterstellt, einen offenen Brief, in dem sich MitarbeiterInnen des Jugendamtes gegen die Besetzung der Stelle des Jugendamtsdirektors mit dem Verwaltungsprofi Peter Heinicke gewandt hatten, an die taz weitergeleitet zu haben.
Nachdem das Bezirksamt den Widerspruch ignorierte, hat Rechtsanwalt Matthias Zieger inzwischen beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt – mit der Begründung, die Amtsenthebung sei rechtswidrig, weil sie ohne Vorermittlung sowie ohne Angabe einer Rechtsgrundlage oder Begründung erfolgt sei.
In dem offenen Brief, den Rabatsch weitergeleitet haben soll, hatten MitarbeiterInnen „schwerwiegende Bedenken“ gegen die Einstellung Peter Heinickes geäußert. Heinicke, der zu DDR-Zeiten Stellvertreter der Stadtbezirksrätin für Volksbildung in Prenzlauer Berg war, fehle wegen seiner rein verwaltungstechnischen Erfahrung die fachliche Qualifikation für einen Jugendamtsdirektor, heißt es. Außerdem sei Heinicke zu DDR-Zeiten durch seine „strenge und scharfe Kontrolle der Teilnahme von Kolleginnen mit Kindern an Schulungs- und Parteiveranstaltungen“ aufgefallen.
Obwohl sich auch der Jugendhilfeausschuß gegen die Einstellung Heinickes ausgesprochen hatte, trat Heinicke zum 1. Februar seinen Dienst an. Eine weitere „begleitende Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugend und Familie“ werde aber dadurch nicht ausgeschlossen, erklärte der Ausschuß in seiner letzten Sitzung.
Deutliche Kritik übte die WählerInnengemeinschaft Bündnis Prenzlauer Berg an der „groben Mißachtung“ des Jugendhilfeausschusses. Auch Professor Johannes Münder, Verfasser eines der meistbenutzten Kommentare zum Kinder- und Jugendhilfegesetz, wandte sich mit einer Stellungnahme an die Presse. Der Skandal liege darin, daß gegen gesetzliche Vorgaben und fachliche Standards bei der Besetzung der Position des Jugendamtsdirektors verstoßen wurde, und nicht in der Nebenaffäre um ein anonymes Fax. Ein solcher Fall sei ihm aus der Berliner Praxis bisher nicht bekannt. Jeannette Goddar
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen